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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2004-03-02

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-02

Wortprotokoll

Im Rahmen der Berichterstattung der GPK möchte ich ein Thema herausgreifen, welches uns sehr eingehend beschäftigt hat und die Subkommission Wirtschaft und Finanz auch weiterhin beschäftigen wird: die Geldwäscherei. Ihre GPK hat im letzten Jahr eine Nachinspektion zur 2001 abgeschlossenen Inspektion durchgeführt und bezüglich der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes und auch mit Blick auf die seinerzeit festgehaltenen Probleme und Forderungen eine Standortbestimmung vorgenommen. Dabei konnten wir feststellen, dass die grossen Probleme der Kontrollstelle in der Zwischenzeit im Wesentlichen behoben wurden. Auch die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) funktionieren gut und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäscherei in der Schweiz und damit auch zum Image unseres Landes weltweit.

Nichtsdestotrotz haben unsere Abklärungen gezeigt, dass in gewissen Bereichen nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Ich möchte dazu sechs Punkte kurz darlegen:

1. Die Aufwertung der Kontrollstelle zur Abteilung und die Erhöhung des Personalbestandes haben zur Schaffung eines wichtigen Vollzugs-Know-hows beigetragen. Die Kontrollstelle weist nun aber eine sehr hohe Personalfluktuation auf, die dieses Know-how wieder gefährdet. Hier ist das Finanzdepartement gefordert, den Ursachen auf den Grund zu gehen und geeignete Massnahmen zu treffen, um diese Situation zu verbessern.

2. Die Kommission stellte fest, dass das praktische und spezialisierte Wissen der SRO heute kaum genutzt wird. Unter Wahrung der Unabhängigkeit der Kontrollstelle könnte und sollte ein viel besserer Informationsaustausch stattfinden. Allerdings muss gesagt werden, dass auch die aktuelle Rechtslage einem solchen Austausch Grenzen setzt. Deshalb müssen im Rahmen der anstehenden Revision des Geldwäschereigesetzes Lösungen gesucht werden, die einen optimalen Vollzug ermöglichen.

3. Im Verlauf der Nachkontrolle wurde sodann die Doppelfunktion der Kontrollstelle - einerseits als Aufsichtsbehörde der SRO, andererseits gegenüber den direkt unterstellten Finanzintermediären selber in der Rolle einer SRO - diskutiert. Die GPK ist der Auffassung, dass durch diese Doppelfunktion schwierige Situationen entstehen können, insbesondere auch in der Fremdwahrnehmung der Kontrollstelle von aussen. Sicher dürfen auf keinen Fall Ungleichbehandlungen vorkommen.

4. Der GPK erscheint es wichtig, dass beim Ressourceneinsatz der Kontrollstelle ein genügendes Gewicht auf die Kontrolltätigkeit und auf eine risikoorientierte Marktaufsicht gelegt wird. Die eingesetzten Mittel sollen in einem adäquaten Verhältnis zur Verwaltungstätigkeit stehen.

Es stellte sich die Frage, ob der Anwendungsbereich des Geldwäschereigesetzes genügend breit gefasst ist. Im Rahmen der Revision wird deshalb auch eine allfällige Unterstellung der Rohwarenhändler, des Kunsthandels und allfälliger weiterer Risikobranchen zu prüfen sein.

5. Desgleichen wird eine Verbesserung des Sanktionsinstrumentariums der Kontrollstelle zu prüfen sein. Da bestehen heute kaum bzw. nicht sehr differenzierte Möglichkeiten.

6. Bei der von der GPK geforderten unabhängigen Beschwerdeinstanz sind wir - in Absprache mit dem Departement, in Anbetracht der aktuellen Beschwerdelage, und wenn die Tätigkeitsaufnahme des Bundesverwaltungsgerichtes wie geplant erfolgt - der Ansicht, dass bis zu diesem Zeitpunkt zugewartet werden kann.

Die GPK wird den Vollzug im Rahmen ihrer regulären Oberaufsichtstätigkeit weiterverfolgen und gegebenenfalls ihre Erkenntnisse auch im Rahmen eines Mitberichtes bei der anstehenden Revision des Geldwäschereigesetzes zuhanden der zuständigen Legislativkommissionen einbringen.