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Brunner Toni · Nationalrat · 2004-03-02

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-02

Wortprotokoll

Das höchste und oberste Ziel der Geschäftsprüfungskommission muss es sein, die Oberaufsicht und Kontrolle über den Bundesrat, die Verwaltung und die Gerichte so auszuüben, dass Transparenz und Vertrauen in die Institutionen sowohl nach innen wie nach aussen hergestellt und letztlich auch gesteigert werden können.

In der vergangenen Berichtsperiode stand bei den Untersuchungen von Vorfällen von grösserem öffentlichen Interesse wohl auch vonseiten des Parlamentes die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise im Vordergrund. Bekanntlich beteiligte sich der Bund mit über 2 Milliarden Franken an der neuen Fluggesellschaft. Das Vertrauen in den Staat war unmittelbar tangiert und betroffen, und die grosse politische Tragweite rechtfertigte eine genau Untersuchung, nein: zwang die parlamentarische Oberaufsicht gar dazu.

Die GPK-SR nahm sich dieser Aufgabe an und rückte die Rolle der Bundesorgane ins Zentrum ihrer Untersuchungen. Die Schlussfolgerung, dass der Bund vorab auf der Ebene der Aufsicht und Früherkennung seine Lehren zu ziehen hat, überrascht nicht. Auch der Bundesrat hat die tatsächliche Tragweite der Swissair-Krise lange Zeit verkannt. So schlitterte man geradezu unaufhaltsam und unvorbereitet mitten in diese Krise hinein, vorab weil man nicht frühzeitig verschiedene mögliche Szenarien für den Fall der Fälle entworfen hatte. Durch dieses Unvorbereitetsein wurde der Staat regelrecht zu einer Intervention gedrängt, die letztlich - Sie wissen es alle - zu der Beteiligung mit Steuergeldern in der unsäglichen Höhe von 2,05 Milliarden Franken geführt hat.

Nicht nur die frühzeitige Entwicklung von möglichen Szenarien ist für Krisenzeiten entscheidend, die generelle Überprüfung der Beteiligung des Bundes an privatwirtschaftlichen Unternehmen ist unerlässlich. Schliesslich war der Bund schon zu Zeiten der Swissair Aktionär und Mitglied des Verwaltungsrates. Da nützt es wenig, darauf zu verweisen, dass die Strukturen der SAir Group keine starke Kontrolle des Bundes gegenüber Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, also keine bessere Aufsicht, zugelassen hätten. Entweder ist man beteiligt und nimmt seine Kontroll- und Informationsrechte wahr, oder - noch besser - man ist nicht beteiligt und sorgt nicht nur ordnungspolitisch für einen sauberen Tisch, sondern geht auch möglichen Interessenkonflikten aus dem Weg.

Im Fall der Fluggesellschaft Swiss ist dieser Interessenkonflikt ja offensichtlich, hat der Bund doch die Aufsicht über die Zivilluftfahrt und muss in erster Linie einen sicheren Betrieb gewährleisten. Da es schwierig, längerfristig gar problematisch ist, etwas zu überprüfen und zu überwachen, an dem man selber beteiligt ist, kommt es dann halt zwangsläufig zu Empfehlungen, wie sie im Bericht des Ständerates gemacht wurden: dass das eigentliche Überprüfungsorgan, das Bazl, verstärkt der Aufsicht des Departementes unterstellt werden soll - also eine Aufsicht über die Aufsicht. Unterdessen dürfen wir feststellen, dass diese Aufsicht über die Aufsicht vermehrt noch einer Aufsicht durch uns, nämlich durch das Parlament, bedarf.

So traurig die Geschichte der Swissair und so traurig die Höhe der eingesetzten Steuergelder auch sind, so unmissverständlich und deutlich sind die Lehren, die aus dieser ganzen Geschichte zu ziehen sind: Eine bessere Früherkennung von möglichen, sich abzeichnenden Krisen - wo auch immer - ist unerlässlich! Die vorhin genannte Untersuchung betreffend Swissair-Krise konnte darum unverzüglich an die Hand genommen werden, weil sich zufälligerweise gerade eine Subkommission mit Fragen rund um die Flugsicherheit beschäftigte. Letztlich zwangen jedoch die aktuellen Ereignisse die GPK zur unverzüglichen Tätigkeit.

Etwas anders präsentiert sich die Ausgangslage bezüglich Inspektionen bzw. vertiefter Untersuchungen in ausgewählten, von der GPK selber gewählten Themenbereichen. Eine solche Evaluation wurde von der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle - der PVK - für die Subkommission EDI/UVEK bezüglich der Wirkung des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) vorgenommen. Auch wenn der Titel dieses Berichtes ein Zungenbrecher ist und gescheit tönt, so zeigt er uns halt doch auf, dass sich die Verwaltung und die GPK auch mit Themen beschäftigen, die schon eher [PAGE 33] Nebengeleise betreffen. Natürlich kann man sagen, das BLN und seine Umsetzung seien wichtig und das habe einer genauen Überprüfung bedurft. Darüber könnten wir jetzt lange streiten. Ich habe auch selber an diesem Bericht mitgearbeitet. Aber es geht nicht darum. Was mir die Mitarbeit an diesem Bericht - ein solcher gipfelt letztlich ja immer in Empfehlungen an den Bundesrat - ganz offensichtlich aufgezeigt hat, ist die Tatsache, dass nach einer Evaluation letztlich die Verhältnismässigkeit und das gesunde Mass an Forderungen eingehalten werden sollten.

Da lädt man das zuständige Departement - in diesem Falle das UVEK - zur Stellungnahme zum Bericht ein und erhält die Antwort, dass für die Umsetzung der Empfehlungen der GPK zusätzliche personelle, materielle und finanzielle Ressourcen notwendig seien. Gut, man könnte sagen, da sorge ein Departement schon einmal präventiv für mehr Geld und Personal; das ist wohl nicht einmal so falsch. Aber die GPK muss auch wissen, dass ihre Forderungen und Empfehlungen letztlich dazu beitragen, dass die Verwaltung unaufhörlich wächst, die Departemente und Ämter ihre Budgets hemmungslos mit Verweis auf die Forderungen des Parlamentes erhöhen und letztlich wir alle uns mitschuldig machen, wenn in der Bundesverwaltung immer mehr Stellen geschaffen werden und der Staatsapparat unkontrolliert anwächst.

Darum ist es auch für uns selber eine Lehre: Weniger wäre manchmal mehr. Die GPK tut gut daran, sich in ihrer Oberaufsicht auf ein paar wenige, dafür aber gründliche Untersuchungen, Inspektionen und Evaluationen zu konzentrieren. Schliesslich sind wir ein Milizparlament. Eine der edelsten Aufgaben für unsereins kann es nur sein, den Staat, die Bürokratie und die Administration nicht noch mehr anwachsen zu lassen. So ist jede Tätigkeit der GPK, die letztlich zu einer Einsparung von Ressourcen führt, sei dies personell oder finanziell, ein wahrer Segen.

Auch die Tätigkeit der GPK müsste in Zukunft noch vermehrt auf solche ehrenwerten Ziele ausgerichtet werden, wie z. B. zumindest ansatzweise bei der Inspektion der Schweizer Diplomatie unter dem Titel "Personalpolitik in den Karrierediensten und die Organisation des Aussendienstes im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten" geschehen. In ihren Empfehlungen fordert die GPK eine Konzentration der diplomatischen und konsularischen Ressourcen in gewissen Staaten und Regionen dieser Welt, eine gegenseitige Annäherung der Deza und der politischen Direktion sowie eben auch eine Konzentration der Inspektionsinstrumente und Personen, welche diese Kontrollfunktion wahrnehmen. Das sind Empfehlungen, die ein grosses Sparpotenzial beinhalten. Wenn diese Empfehlungen vom Bundesrat auch tatsächlich umgesetzt werden, hat die GPK ihre Aufgabe erfüllt und einen sinnvollen Beitrag an die Zukunft unseres Staates geleistet.