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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-03-02

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-02

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen empfehlen, der Minderheit I zu folgen, und zwar deshalb, weil nur diese Variante eine ganz klare, saubere Trennung von Werbung und redaktionellem Teil bringt. Beide anderen Varianten, jener der Kommissionsmehrheit und jener der Minderheit II, verwischen diese klare Trennung. Mit diesen beiden Varianten würden wir uns auf dünnes Eis begeben.

Es ist angeführt worden, man müsse auch an die kleinen Veranstalter denken, an die regionalen, die lokalen Programme, wo auf der einen Seite für Werbung und auf der anderen Seite für die redaktionellen Beiträge nicht viele Personen zur Verfügung stünden. Da muss ich zu bedenken geben, dass es niemandem verwehrt ist, in einem anderen Medium Werbung zu machen. Der Sprecher eines Lokalradios darf nachher nur nicht in seinem eigenen Medium auch gleich wieder in der Werbung auftreten. Aber er kann dies bei einem anderen Veranstalter tun. Wir haben in sehr vielen Regionen die Möglichkeit, solche Austauschmechanismen zu nutzen.

Ich wiederhole - es ist schon mehrfach gesagt worden -: Es ist wirklich einer der fundamentalsten Grundsätze, dass man die Werbung vom redaktionellen Teil eines Mediums klar trennt. Wir wollen ja Klarheit, wir wollen Transparenz schaffen, wir wollen die Leute nicht für dumm verkaufen und sie irgendwohin lenken. Wenn Sie das wollen, wie das auch schon in Absatz 1 als Grundsatz dargestellt ist, dann müssen Sie mit der Minderheit I auch klare Bestimmungen dafür schaffen.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit I zuzustimmen.

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