Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-02
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-02
Wortprotokoll
Ich möchte eigentlich nur noch zu drei Punkten Stellung nehmen, die hier jetzt in der Debatte aufgegriffen worden sind:
1. Das betrifft einmal die Stellung der SRG. Wir haben jetzt noch einmal von Herrn Bundesrat Leuenberger gehört, welche Bedeutung hinter einer starken SRG steckt, nämlich die Bedeutung der "idée suisse", die Bedeutung des regionalen und sprachlichen Zusammenhaltes, den wir fördern müssen. Zudem - das ist wichtig - stehen wir hier in einem System mit einer Konkurrenz auch aus dem Ausland. Wir befinden uns hier nicht unter einer Käseglocke! Unsere Medienlandschaft ist offen. Es wurde ja auch gesagt, dass heute im Bereiche des Fernsehens zu über 50 Prozent ausländische Sender geschaltet werden.
Jetzt kommt für mich etwas Wichtiges, was eigentlich bei all diesen Kritiken unterschlagen wurde: Als wir in der Kommission die Hearings veranstaltet haben, sind die Vertreter der Werbewirtschaft gekommen und haben gesagt, dass sie als Werbewirtschaft nur an einer starken SRG interessiert seien, weil sie es sich in diesem Land nicht leisten könnten, ihr Aufkommen so zu verzetteln. Wir haben also im Interesse der schweizerischen Wirtschaft und der schweizerischen Werbewirtschaft, die die Produkte unserer Wirtschaft eben auch verkaufen muss, ein Interesse an einer starken SRG, weil Sie nur über dieses Instrument die Interessen auch gebündelt wahrnehmen können. Ich glaube, diese Kurskorrektur - ich sage jetzt nicht Kehrtwendung - hätte doch Einzelnen, die früher aus ideologischen Gründen die SRG nur schlecht gemacht haben, ein bisschen die Augen öffnen sollen.
2. Ich möchte weiter eingehen auf die Frage des dualen Systems. Es ist in diesem Land in seiner Kleinheit verglichen mit dem europäischen Markt um uns herum schlicht nicht möglich, dass eine SRG, die mehrsprachige Programme in den verschiedenen Sparten anbieten muss, ihren Auftrag ausschliesslich aus Gebührengeldern finanziert. Dazu ist unser Aufkommen zu klein! Wir haben einfach nicht die Grösse, die das ermöglichen würde. Deshalb brauchen wir eben hier auch für die SRG einen Anteil an Werbung im Fernsehbereich. Die Vorstellung eines "grünen Tisches" geht so eben einfach nicht, wonach man dann einfach sagt: Hier Gebühren, da die Werbung! Aber wir haben diesem Problem Rechnung getragen - das wurde seitens derjenigen auch unterschlagen, die hier jetzt Rückweisung beantragt haben, vor allem von der SVP-Seite -: Wer keinen Gebührenanteil beansprucht, wer kein staatliches Privileg mit einem privilegierten Zugang in die Verbreitung beansprucht, braucht nach dem neuen Gesetz gar keine Konzession mehr! Ein solcher Anbieter kann nämlich frei schalten und walten, er muss dann keine Konzession mehr beantragen. Wenn er aber einen Gebührenanteil will, wenn er einen privilegierten, staatlich gesicherten Zugang zur Verbreitung über bestimmte Netze will, dann muss er sich natürlich gewissen Anforderungen unterwerfen. Das kommt eben genau in diesem Gesetz - in diesem sehr subtilen Gleichgewicht zwischen der SRG, die wir eben als starken Partner haben müssen, und den privaten regionalen Anbietern - zum Ausdruck. Das ist eigentlich der Hintergrund. Es gibt hier eben keine Entweder-oder-Lösung.
3. Es wurde jetzt verschiedentlich gerügt und kritisiert, dass dieses Gesetz die staatliche Regulierung, die Bevormundung in der Medienlandschaft, noch weiter auf die Spitze treibe. Sie haben offensichtlich die Fahne nicht gelesen! Gerade die Kommission schlägt Ihnen beispielsweise vor, dass man in der Behördenorganisation eben nicht die neue Lösung mit der Superbehörde einführt, die dann quasi über alles entscheiden müsste, sondern wir sind sozusagen zum heutigen Modell zurückgekehrt, dies mit ein paar Korrekturen in Richtung stärkere Sicherung der Unabhängigkeit der Medien. Das ist die Konzeption, die hier drinsteckt. Jetzt zu kritisieren, man würde die Branche einfach staatlich bevormunden, ist nicht richtig.
Es ist klar: Wer einen Leistungsanspruch hat und Gebühren mit einem Leistungsauftrag beansprucht, der muss für diesen natürlich auch geradestehen. Das muss dann eben auch überprüft werden können. Aber diese Überprüfung haben wir nicht dem Staat, der Behörde, übertragen, sondern diese Überprüfung übertragen wir der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) als unabhängiger, selbstständiger Organisation.
Ich muss Sie noch auf Folgendes aufmerksam machen: Wenn ich diese Anträge - bereits einige Minderheitsanträge auf der Fahne, aber jetzt auch zusätzliche Einzelanträge - analysiere, vor allem vonseiten der SVP-Fraktion, teilweise auch vonseiten der FDP-Fraktion, dann stelle ich fest, dass diese Anträge zum grossen Teil nichts anderes wollen als zusätzliche Regulierungen, zusätzliche staatliche Auflagen, zusätzliche Bevormundungen oder eine Verpolitisierung! Der entsprechende Antrag wird in der Detailberatung von Herrn Schlüer kommen, der beispielsweise die Bundesversammlung zum Wahlorgan eines Beirates machen will. Stellen Sie sich einmal vor, welche Verpolitisierung wir dadurch hätten! Oder es gibt Anträge, die eben nicht beachten, dass [PAGE 47] unser duales System ein subtiles Gleichgewicht zum Ausdruck bringen will, und die einfach meinen, man könne die Privaten stärken, indem man die SRG schwächt, indem man ihr noch mehr Fesseln anlegt.
Das sind Regulierungen, das ist staatliche Bevormundung, das ist Bürokratie. Was wir hier vorschlagen - insbesondere die Fassung der Kommission in Abänderung verschiedener Bereiche, was die Behördenorganisation gegenüber dem Bundesrat betrifft -, das trägt im Grunde genommen genau dem Rechnung, dass wir entschlacken wollen, dass wir sowohl der SRG wie auch den Privaten mehr Freiheit und Luft geben wollen. Das gilt es zu berücksichtigen, wenn Sie heute abstimmen. Aus diesem Grund - das wurde jetzt mehrmals gesagt -, nicht nur als Ergebnis der Kommissionsarbeit, ist die Kommission über alle politischen Grenzen hinweg mit überwältigendem Mehr zum Schluss gekommen, dass das jetzt für beide Seiten eine tragfähige Lösung ist, für die SRG, aber auch für die Privaten.
Deshalb lehnen wir die Rückweisungsanträge, die sich ja teilweise parlamentsrechtlich auf dünnem Eis bewegen, mit Überzeugung ab. Sie können weiss Gott nicht mit einem Rückweisungsantrag auch noch eine Frist setzen. Ein Rückweisungsantrag hat nur festzustellen, in welchen Bereichen man etwas anderes wünscht. Herr Bundesrat Leuenberger hat darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem neuen Parlamentsrecht das Geschäft nach einer Rückweisung zuerst in den Zweitrat gehen muss. Dieser wird sich nochmals eingehend mit diesem Gesetz beschäftigen und dann auch sehen, ob diese Rückweisung angebracht ist oder nicht. Wir haben also vom Verfahren her ganz klar folgende Situation: Wenn Sie die Vorlage zurückweisen, dann schieben Sie die Sache auf die lange Bank, dann sind wir nicht in der Lage, das zu tun, was jetzt aufgrund der medialen Entwicklung und auch der Entwicklung, wie sie im gesamten Medienumfeld stattfindet, nötig ist, nämlich das jetzt gesetzgeberisch möglichst rasch umzusetzen.
Ich bitte Sie deshalb, hier nicht nur auf die Vorlage einzutreten, sondern auch die Rückweisungsanträge klar abzulehnen.