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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-02

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-02

Wortprotokoll

Die sehr grosse Aufmerksamkeit, die Sie dieser Vorlage widmen, die ungewöhnlich hohe Anzahl von Einzelanträgen, aber auch von Minderheitsanträgen, die in der Kommission gestellt wurden, und die Rückweisungsanträge zeigen die Bedeutung dieser Vorlage. In der Tat ist dies für unser Land eine wichtige Vorlage.

Die Medien - und die elektronischen Medien im Speziellen - spielen für die direkte Demokratie eine zentrale Rolle und haben auch diesbezügliche Aufgaben. Sie sind wichtig für die Entfaltung der Kultur in unserem Lande, und zwar in allen Sprachregionen. Von daher ist diese Vorlage auch für den Zusammenhalt des ganzen Landes - und das heisst für das eigentliche Selbstverständnis unseres Landes mit vier Sprachen und vielen Kulturen - von ausschlaggebender Bedeutung.

Unser Land ist, was den Bereich der elektronischen Medien angeht, dem Ausland gegenüber in aussergewöhnlichem Masse exponiert. Das heisst, dass die grössten Konkurrenten der SRG in der deutschsprachigen Schweiz Fernsehsender aus Deutschland sind, in der französischsprachigen Schweiz Sender aus Frankreich und in der italienischsprachigen Schweiz Sender aus Italien. Aus diesem Grunde will der Bundesrat einen starken nationalen Veranstalter, und er will die Kräfte eben nicht aufsplittern. Nur so kann angesichts der grossen internationalen Konkurrenz der verfassungsrechtliche Leistungsauftrag erfüllt werden.

Wir wollen aber auch die Bedingungen für private Veranstalter verbessern. Sofern sie keine Gebührengelder beziehen oder eine bevorzugte Behandlung bei der Vergabe von Verbreitungsplätzen in Anspruch nehmen, brauchen sie keine Konzession mehr. Sie haben auch keine besonderen Leistungsaufträge mehr zu erfüllen, und sie kommen in den Genuss von verbesserten Werbemöglichkeiten.

Aus diesem Grund schlägt Ihnen der Bundesrat ein abgeschwächtes duales System vor. Ursprünglich hat der Bundesrat - das wissen Sie - ein sehr reines duales System vorgeschlagen. Ich kann mich erinnern, wie wir es damals vorgeschlagen und gesagt haben, es sei bei den privaten Veranstaltern absolut jede Werbung möglich. Wir haben dieses System dann in die Vernehmlassung geschickt. Das Ergebnis der Vernehmlassung war ganz eindeutig: Es wurde ein Gebührensplitting verlangt. Damit gehen aber Leistungsaufträge und eine entsprechende Aufsicht einher.

Ich kann mich gut erinnern, wie damals nach dem Grundsatzentscheid des Bundesrates die Präsidenten sämtlicher vier Bundesratsparteien in der "Tagesschau" gesagt haben: Wenn ein Splitting kommt, dann aber auch mit Leistungsaufträgen und der entsprechenden Kontrolle.

Ich erlaube mir, auf drei Haupteinwände gegen dieses Gesetz ganz kurz einzugehen:

1. Die SVP-Fraktion verlangt mit ihrem Rückweisungsantrag, dass eine parlamentarische Oberaufsicht über die SRG eingeführt werde. Ich muss hier klar sagen, dass die SRG kein Staatsbetrieb ist; sie nimmt auch keine Staatsaufgabe wahr. Eine parlamentarische Oberaufsicht kommt aus der Sicht des Bundesrates überhaupt nicht infrage. Das verträgt sich nicht mit unserem Medienverständnis.

2. Im Antrag der FDP-Fraktion wird die Abschaffung des Gebührensplittings verlangt. In Agglomerationen könnten sich so wohl noch einige von Grossverlagen beherrschte Lokalradios behaupten. Aber - das möchte ich jetzt schon betonen - Veranstalter wie Radio Berner Oberland, Radio Piz, Radio Fréquence Jura, Radio Rottu, Radio Emme oder Radio Fiume Ticino hätten als eigenständige Veranstalter mit lokalen Informationsprogrammen kaum Überlebenschancen. In diesen Gebieten kann Radio als Lokalradio mit lokalen Informationsleistungen kommerziell nicht existieren. In der Romandie würden innert kurzer Zeit die französischen Netzwerke Nostalgie und NRJ das Szepter übernehmen und die einheimischen Lokalradios verdrängen. Viele Lokalfernsehen, die heute nur in der Hoffnung auf künftige Gebührenunterstützung am Leben erhalten werden, würden ihren Betrieb rasch einstellen müssen. Dies trifft nicht nur die Randgebiete, es trifft auch die Agglomerationen.

3. Der Hauptvorwurf an das Gesetz lautet, es habe eine zu grosse Regelungsdichte, es solle schlanker gemacht werden, es sollen all die detaillierten Vorschriften in eine Verordnung gepackt werden. Hier muss ich Ihnen einfach sagen: Indem Sie solche Vorschriften vom Gesetz in die Verordnung verschieben, haben Sie keinen Deregulierungsakt vollbracht. Dann sind die Regulierungen einfach irgendwo anders, nämlich in der Verordnung. Wir haben es ja in der Kommission selbst gesehen: Das Parlament möchte im Zweifelsfall eben selbst die Vorschriften machen. Deswegen [PAGE 46] ist das Gesetz auch so ausführlich geblieben, wie es dahergekommen ist.

Ich bin der Meinung, dass die Frage, ob dieses Gesetz nun zurückgewiesen werden soll oder nicht, auch eine symbolische Bedeutung für die politische Arbeit in der kommenden Legislatur hat. Es wird nämlich nicht vorgeschlagen, nicht auf das Gesetz einzutreten. Das heisst: Die Revision dieser Materie ist unbestritten. Bestritten ist nur, welche Revision es sein soll. Deswegen wird nun zum einfachen Antrag auf Rückweisung gegriffen.

Der Bundesrat hat, als diese umfangreiche Vorlage zu ihm gekommen ist, zunächst auch etwas Berührungshemmungen gehabt und sich gefragt: Muss das eine so umfangreiche Vorlage sein? Er hat lange darüber diskutiert. Wir sind zu unseren engsten Mitarbeitern gegangen, um zu sehen, ob man das Gesetz noch "verschlanken" könne. Wir sahen dann: Nein, man muss die anstehenden Probleme lösen. Wir haben dies nicht gescheut, und wir haben sie gelöst.

Genau gleich ist es Ihrer vorberatenden Kommission gegangen. Ich möchte der vorberatenden Kommission für ihre Arbeit ganz ausdrücklich danken. Das war eine riesengrosse Arbeit. Sie hat auch zunächst gefragt: Muss das sein, diese komplexe Materie, müssen wir uns hier hineinknien? Aber sie hat es gemacht, sie hat Experten angehört, sie hat sich nicht gescheut, Kompromisse zu finden. Die Tatsache, dass sie am Schluss das Gesamtwerk mit 20 zu 1 Stimmen verabschiedet hat, zeigt mir, dass es möglich ist, in diesem Parlament, in seinen Kommissionen einen Kompromiss zum Wohle des Landes zu finden, auch wenn die Interessen noch so weit auseinander liegen.

Indem nun beantragt wird, das Geschäft zurückzuweisen, wird doch auch die Verantwortung des Parlamentes für diese Materie etwas zurückgewiesen. Ich ersuche Sie, das nicht zu tun. Es wurde gesagt, der Bundesrat solle "rassig" und sofort eine neue Vorlage bringen. Bedenken Sie: Würden Sie Rückweisung beantragen, ginge diese Vorlage zunächst einmal an den Ständerat; wir könnten Ihnen also nicht bis im Herbst etwas Neues vorlegen.

Im Vorfeld der Diskussionen ist diesem Gesetz der Stallgeruch des ehemaligen Landwirtschaftsgesetzes vorgeworfen worden. Ich möchte hier sagen: Das Landwirtschaftsgesetz in seiner Dichte hatte in jener Epoche für die Versorgung dieses Landes eine ganz zentrale und wichtige Bedeutung. Das vorliegende Gesetz hat für den Zusammenhalt, für die kulturelle Infrastruktur dieses Landes, für die Kohäsion ebenfalls eine ganz zentrale Bedeutung. Deswegen ist es auch ein etwas umfangreiches Gesetz.

Wenn immer wieder der Vorwurf erhoben wird, dieses Gesetz habe zu viele Artikel, kommt mir die Geschichte in den Sinn, als Mozart die Oper "Die Entführung aus dem Serail" Kaiser Joseph II. unterbreitete und dieser sagte: "Schon recht, lieber Mozart, aber zu viele Noten, es sind einfach zu viele Noten drin!" Mozart soll geantwortet haben: "Genau so viele Noten wie nötig, Majestät." Von daher ersuche ich Sie: Wagen Sie sich an diese Partitur!

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