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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-03-02

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-02

Wortprotokoll

Obwohl das RTVG von 1991 eigentlich noch jung ist - ja sehr jung -, soll es nach lediglich dreizehn Jahren bereits total revidiert werden. Doch es kann nicht übersehen werden, dass sich in den letzten dreizehn Jahren die Radio- und Fernsehlandschaft markant geändert hat. Dazu beigetragen hat vor allem die rasante technische Entwicklung. Diese Veränderungen vermag das heutige Gesetz nicht mehr ausreichend aufzufangen und zu verarbeiten. Es ist aus unserer Sicht daher absolut notwendig und richtig, mit einer Totalrevision Regelungen zu erlassen, die den wichtigen Herausforderungen der gewandelten Radio- und Fernsehszene zu genügen vermögen. Es sind dies insbesondere folgende Tatsachen:

1. Die Schweiz ist von Ländern umgeben, in denen eine unserer drei Landessprachen gesprochen wird und die oft um ein Vielfaches grösser sind als die Schweiz. Entsprechend gross sind denn auch deren finanzielle Mittel, die sie in ihre Programme, namentlich in die Fernsehprogramme, investieren können. Demgegenüber haben schweizerische Angebote natürlich einen immer schwereren Stand, und es stimmt nachdenklich, dass die Fernsehprogramme aus unseren Nachbarländern in unserem Land einen Marktanteil von bereits über 50 Prozent erzielen. Denn gerade in unserer mehrsprachigen und vielfältigen Schweiz sind eigene einheimische Programme für die breite Bevölkerung ein wichtiges Instrument zur Erhaltung und Förderung einer gemeinsamen Identität.

2. Die Internationalisierung hat bewirkt, dass der grösste Teil der in unserem Land empfangbaren Programme keine schweizerischen Konzessionen mehr braucht. Über die Vergabe der Konzession kann somit vom Staat her kaum mehr Einfluss auf die grossen Player genommen werden. Hingegen sind die kleinen einheimischen Veranstalter durch die umständlichen Konzessionsverfahren unnötig beschwert.

3. Auch die Szene unseres eigenen Lokalfernsehens und vor allem der Lokalradios hat sich gründlich geändert. Es drängen neue Veranstalter auf den Markt, deren Zugang durch das geltende Recht zum Teil erheblich und unnötig behindert wird.

4. Ein weiteres Element ist der Trend zu Multimedia-Verlagshäusern. Auch hier entsteht Regelungsbedarf.

5. Auch das Publikum, also die Nutzer der elektronischen Medien, hat geändert. Das Publikum ist deutlich klarer und stärker segmentiert als früher. Eine gewisse Gruppe will jeweilen genau das gewünschte Programm - nicht weniger, aber auch nicht mehr.

6. Schliesslich hat sich die Situation auf dem Werbemarkt in den letzten 13 Jahren ebenfalls sehr stark gewandelt.

Fazit: Eine Totalrevision des relativ jungen RTVG ist unumgänglich. Den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf für ein neues RTVG hat die EVP/EDU-Fraktion als gute Grundlage für die Totalrevision begrüsst, seinerzeit aber auch schon gewisse Korrekturen angemeldet, beispielsweise bei den Bestimmungen zur Werbung. Heute, nachdem die vorberatende Kommission während ungezählter Sitzungstage und über ein Jahr lang am Entwurf des Bundesrates gearbeitet und gefeilt hat, stellen wir fest, dass damit eine Vorlage auf dem Tisch liegt, die Hand und Fuss hat, die die wichtigsten Probleme löst und die die Gesamtinteressen unseres Landes, unserer Bevölkerung und auch der Betroffenen auf eine gute Weise fördert.

Wichtige Elemente in der Fassung der Kommission - ich möchte sie kurz herausgreifen - sind für uns insbesondere folgende:

1. Wir wollen einen starken nationalen Veranstalter, der auch über genügend finanzielle Ressourcen verfügen soll, damit er im internationalen Wettbewerb bestehen kann und nicht marginalisiert wird.

2. Wir wollen durch die SRG einen umfassenden Service public. In der ganzen Schweiz soll man grundsätzlich mindestens ein Radio- und ein Fernsehprogramm in jeder der drei Landessprachen empfangen können.

3. Wir wollen grundsätzlich keine Werbung für Alkohol und Tabak in Radio und Fernsehen, auch nicht bei regionalen und lokalen Veranstaltern.

4. Wir wollen insbesondere vom nationalen Veranstalter, der SRG, qualitativ hochwertige Programme und auf ein Minimum beschränkte Unterbrüche durch Werbung. [PAGE 44]

5. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Sponsoring, wollen aber, dass solches ganz klar bezeichnet und auch unmissverständlich in den Sendungen kommuniziert wird.

6. Wir tragen den Entscheid der Kommission mit Überzeugung mit, auf die Schaffung einer neuen Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien sei zu verzichten. Die Lösung der Kommission ist besser.

Schliesslich unterstützen wir die Kommissionsmehrheit, die Swissinfo/Schweizer Radio International beibehalten und finanziell sichern will. Swissinfo leistet eine ganz ausgezeichnete Arbeit und ist wichtig für unsere Landsleute im Ausland. Für die Schweiz ist Swissinfo als Informationsträger und hervorragend gemachtes Audio- und Videoschaufenster gegenüber der Welt wichtig.

Schliesslich haben wir eine etwas andere Vorstellung davon, wie die Publikumsforschung organisiert werden soll, als es die Kommission vorschlägt. Wir haben dazu auch entsprechende Anträge eingereicht, die noch zu behandeln sein werden.

Last but not least finden wir es richtig, wenn die privaten Veranstalter einen gegenüber heute grösseren Gebührenanteil für jene Leistungen erhalten, die als eigentlicher Service public bezeichnet werden können. Die Erhöhung der für die Privaten reservierten Gebührenanteile um das Dreieinhalbfache gegenüber heute ist angemessen.

Eine rasche Totalrevision des RTVG ist nötig und dringend. Mit dem Entwurf des Bundesrates und dem relativ ausgewogenen Vorschlag der Kommission, aufbauend auf dem Entwurf des Bundesrates, liegt ein Paket auf dem Tisch, das reif ist für die Behandlung in diesem Rat. Schliesslich ist es von der Kommission ganz klar - mit 20 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung - als Antrag an unseren Rat verabschiedet worden. Seit der Verabschiedung Mitte November 2003 hat sich zwar im politischen Gefüge unseres Landes vielleicht das eine oder andere geändert, nicht aber in der Fernseh- und Radiolandschaft und bei den sachlichen Grundlagen für das vorliegende Revisionsvorhaben.

Wir bitten Sie daher, auf die Revision des RTVG einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.