Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-02
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-02
Wortprotokoll
Die Ausgangslage für die Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) ist eigentlich klar. Das alte Gesetz stammt zwar erst aus dem Jahre 1991, einige Kolleginnen und Kollegen hier wirkten damals schon mit. Seither - das ist ganz wichtig - hatten wir eine rasante Veränderung der Medienlandschaft, insbesondere im elektronischen Bereich, in der technischen und in der ökonomischen Entwicklung. Wir haben auch eine Konvergenz der verschiedenen Systeme, und - was mir aus der Sicht des Parlamentes ganz wichtig scheint - wir haben seither fast zwanzig parlamentarische Vorstösse aus Ihrer Mitte überwiesen, vor allem auch aus dem bürgerlichen Lager, die verlangen, dass das RTVG revidiert wird, dass es entsprechend den Veränderungen angepasst wird. Seit der Verabschiedung der Botschaft des Bundesrates sind noch einmal fast zehn zusätzliche parlamentarische Vorstösse überwiesen worden, die alle auf diese Revision abzielen.
Was ist das Ziel dieser Revision? Das Ziel dieser Revision ist es in der heutigen Medienlandschaft, einerseits die Service-public-Funktion der elektronischen Medien zu stärken, andererseits aber gleichzeitig auch die Medienvielfalt zu ermöglichen. Das heisst, dass wir den privaten lokalen Radio- und Fernsehstationen mehr Luft, mehr Entwicklungsmöglichkeiten geben, damit diese Vielfalt auch in Zukunft in einer Art dualem System überhaupt überleben kann.
Sie haben es selber gespürt; es gibt selten ein Gesetz, für das in dieser intensiven Weise lobbyiert wird. Man muss sehen: Die elektronischen Medien, insbesondere das Fernsehen, stehen sozusagen als Kristallisationspunkt sehr verschiedener gesellschaftlicher Entwicklungen da. Es geht hier um die Versorgung, um den Service public, es geht um die Sicherung der Medienvielfalt. Das ist ja für unsere Demokratie immer noch etwas Konstitutives, denn ohne Medienvielfalt haben wir auch keine demokratische Auseinandersetzung.
Es geht um die regionalen Aspekte, auf diese möchte ich besonders hinweisen. Wir wollen ja nicht nur eine Medienordnung, die im "Millionen-Zürich" funktioniert. Unser Land besteht auch aus Regionen, es besteht aus sprachlichen Minderheiten, und eine Medienordnung soll nicht einfach auf das "Millionen-Zürich" zugeschnitten sein, auf die Möglichkeiten, dort Geld zu verdienen, sondern eben auf das ganze Land und auch auf unsere kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt.
Es ist aber auch ein kommerzieller Aspekt, der sich in diesem RTVG kristallisiert. Da wird investiert - in die [PAGE 38] Programme, in die Verbreitung, in die Übertragung, in neue Techniken. Wir haben es im Medienbereich denn auch mit einem Milliardenmarkt zu tun. Es ist klar, dass sich all diese Aspekte dann in diesem Radio- und Fernsehgesetz kristallisieren und damit auch zu dieser gesellschaftlichen Auseinandersetzung führen. Es wurde deshalb sehr hart gestritten; das ist auch gut so.
Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass wir in der KVF mit unseren Anträgen nichts übers Knie gebrochen haben. Wir haben uns sehr sorgfältig mit dieser Materie auseinander gesetzt: Wir haben Hearings mit praktisch allen Beteiligten veranstaltet - mit Vertretern der Privaten, der SRG, der Arbeitnehmerverbände, der Werbewirtschaft, der Wissenschaft. Wir haben versucht, alle diese Aspekte in unsere Beratungen mit einzubeziehen.
Es ist schon so, dass wir jetzt eine Vorlage haben, die sehr viele irritiert - eine Vorlage mit 51 Minderheitsanträgen. Sie erhalten laufend zusätzliche Einzelanträge auf den Tisch. Das kann tatsächlich zu einer gewissen Verwirrung führen. Ich meine aber, es ist nicht schlecht, wenn jetzt all diese Anträge auf den Tisch kommen und heute, morgen und übermorgen diskutiert werden können. Ich glaube, wir sollten aufpassen, dass wir ein solches Gesetzesprojekt - das spüre ich in der Argumentation zu einzelnen Rückweisungsanträgen - nicht einfach nur daran messen, ob es den eigenen Partikularinteressen hundertprozentig entspricht, und wenn es das nicht tut, dann sagen wir Nein und wollen von alldem nichts mehr wissen.
Ich habe den Eindruck, dass hinter sehr vielen Anträgen, die heute gestellt werden, eben diese Partikularinteressen stehen, dass die Antragsteller eine Gesamtbeurteilung dieses Entwurfes einzig und allein von ihrem Standpunkt aus vornehmen. Damit wird man dem Anspruch dieses Gesetzes nicht gerecht, und man wird eben vor allem dem Umstand nicht gerecht, dass wir mit diesem Gesetz auch einen Verfassungsauftrag zu erfüllen haben. Ich möchte daran erinnern, dass wir mit einer Bestimmung, die als Artikel 93 auch in die neue Bundesverfassung übernommen worden ist, immerhin einen Verfassungsartikel haben, in dem klipp und klar ausgedrückt wird, dass Radio und Fernsehen zur freien Meinungsbildung beitragen müssen, dass sie die Vielfalt und die Unterschiede in den Bedürfnissen in unserem Lande abbilden und dass sie dem allem auch Ausdruck geben müssen.
Wir haben in diesem Verfassungsartikel auch bereits ganz klar eine Medienordnung vorgegeben, mit der Unabhängigkeit der Programmgestaltung; wir haben im Verfassungsartikel - das ist sehr wichtig - auch bereits festgehalten, dass die elektronischen Medien auch auf die andern Medien, insbesondere auf die Presse, Rücksicht nehmen sollen.
Mit anderen Worten: Bereits in der Verfassung haben wir eine klare Vorgabe und auch die Erkenntnis - das ist sehr wichtig, wenn jetzt dann Anträge kommen, die das ganze Gesetz auseinander dividieren wollen -, dass die ganze Medienlandschaft natürlich letztlich eine Landschaft von kommunizierenden Röhren ist. Sie können eben nicht die SRG irgendwie ausgestalten, ohne dass das Auswirkungen auf die privaten und lokalen Anbieter hat. Sie können auch nicht eine Werbeordnung im Bereiche der elektronischen Medien verabschieden, ohne dass das Auswirkungen auf andere Medienbereiche, beispielsweise auf die Presse, hat. Deshalb hängt eben alles miteinander zusammen. Deshalb haben wir hier nicht ein SRG-Gesetz oder ein Gesetz über die lokalen und privaten Anbieter, sondern wir haben hier das RTV-Gesetz, das eben die gesamte Medienlandschaft mit umfassen muss, weil die Abhängigkeiten in allen Bereichen eminent gross sind. Es ist wichtig, dass wir von diesem Grundsatz ausgehen.
Ich habe bereits im Vorfeld gespürt, dass man jetzt teilweise schon die Muskeln spielen lässt. Man analysiert alles aus der eigenen partikularen Position. Ich möchte jetzt aber bereits daran erinnern, dass in diesem Gesetz, das ja die asymmetrische Werbeordnung festschreibt, beispielsweise für die lokalen privaten Anbieter eben auch gewisse neue Möglichkeiten des Gebührensplittings vorgesehen sind. Ich erinnere daran, dass die privaten Betreiber, die aufgrund dieses Gesetzentwurfs zu uns gekommen sind, auch in den Hearings zum Ausdruck gebracht haben, dass sie unbedingt auf dieses Gesetz eintreten wollen und dass sie sich entschieden gegen die Rückweisung wehren, weil sie jetzt dringend - dringend! - diese Anpassungen brauchen.
Es ist eine Illusion zu meinen, man könne das jetzt heute schnell zurückweisen und wir hätten morgen schon einen neuen Entwurf, der dann die Vielfalt all dieser Wünsche, dieser Partikularinteressen berücksichtige. Übrigens hat ja auch die Economiesuisse uns und Ihnen noch letzte Woche ein Schreiben zukommen lassen, in dem Sie auch ganz deutlich aufgefordert werden, nicht für Rückweisung zu stimmen. Wir brauchen jetzt diese Revision, wir brauchen jetzt diesen Schritt. Wenn wir die Vorlage nämlich zurückweisen, dann beginnen wir praktisch wieder bei null, und wir werden wieder einen sehr langen Prozess haben. Die in den Rückweisungsanträgen genannten Daten sind teilweise illusorisch. Sie entsprechen übrigens auch nicht dem parlamentarischen Recht.
Ich möchte Sie deshalb jetzt abschliessend bitten: Treten Sie auf dieses Gesetz ein, weisen Sie die Rückweisungsanträge ab! Ich kann auch daran erinnern: Die KVF hat am Schluss ihrer Beratungen diese Vorlage mit 21 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Ich möchte Sie doch daran erinnern, dass die politische Vielfalt in dieser Kommission wirklich proportional abgebildet wurde. Wir empfehlen Ihnen also mit 21 zu 1 Stimmen, hier jetzt vorwärts zu machen, das Geschäft zu beraten und das Ganze nicht wieder wegen partikularer Interessen aus dem "Millionen-Zürich" aus dem Sessionsprogramm zu kippen - zulasten der regionalen, der privaten Anbieter, die heute mit diesem Gesetz eben auch mehr Luft haben möchten.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, diese Gesetzesberatung jetzt anzugehen.