Lexipedia

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2004-03-02

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-02

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen zuerst meine Interessenbindungen bekannt: Ich bin Verwaltungsrat in einem Zeitungsverlag, ich bin im Beirat eines werbefreien Lokalfernsehens, und ich bin Regionalrat SRG.

Die SP-Fraktion will auf dieses Gesetz eintreten, weil für sie Handlungsbedarf gegeben ist. Seit das letzte Gesetz verabschiedet worden ist, haben wir gut zehn Jahre dynamische Entwicklung in der Medienbranche hinter uns. Ich möchte Ihnen diese Dynamik in vier Punkten vor Augen führen:

Erstens hatten wir z. B. den massiven Vormarsch der ausländischen Fernsehkonkurrenz; daraus muss die Folgerung gezogen werden, dass dieses Gesetz die SRG - als einzigen starken, schweizerischen Service-public-Sender - auch langfristig schützen muss. Was ich mit langfristig meine, können Sie dem Gehalt der Rückweisungsanträge entnehmen, denn dort sehen Sie, welche Gefahr der SRG wirklich droht und woher diese Gefahr kommt.

Zweitens haben wir gelernt, dass es in der Schweiz keinen Markt für private inländische, sprachregionale Fernsehstationen gibt. Das Scheitern von "Tele 24" und "TV3" beweist das. Wir haben auch gelernt, dass es keinen Markt für regionale Fernsehstationen gibt - oder dass es höchstens in den grössten Agglomerationen einen solchen Markt gibt. Darum stehen wir vor der Frage: Was tun? Sollen wir das so sein lassen, oder sollen wir gesetzgeberisch dafür sorgen, dass es in der Schweiz ein regionales Fernsehen geben kann?

Drittens wissen wir auch, dass von ungefähr fünfzig Lokalradiostationen, die in den letzten zwanzig Jahren entstanden sind, drei Viertel sofort tot wären, wenn man ihnen den "Gebührentropf" abstellen würde. Sie wären auch nicht aus ihren Märkten heraus lebensfähig. Auch hier stellt sich die Frage: Was tun? Sollen wir die Existenz dieser Stationen sichern - auch langfristig -, oder sollen wir sie den Marktkräften zum Opfer bringen?

Viertens ist die Entwicklung in Bezug auf die so genannte Konvergenz ganz wichtig. Die Digitalisierung aller Information, die Auflösung aller Information in "bits and bytes" führt dazu, dass die Telekommunikation und die Massenkommunikation über die gleichen Kanäle verbreitet werden und sich dort allenfalls auch konkurrenzieren. Es geht darum, den Zugang der öffentlich-rechtlichen Programme zu den Verbreitungskanälen zu schützen.

Ich nehme nun eine kurze Bewertung dieses Gesetzes aus Sicht der sozialdemokratischen Fraktion vor:

1. Für uns ist dies ein ausgewogenes Gesetz, das sowohl die Interessen der SRG wie auch die der privaten Anbieter angemessen berücksichtigt. Dieses Gesetz modelliert unserer Ansicht nach eine der Schweiz angemessene Medienlandschaft. Es stärkt insbesondere den Service public; das sage ich an die Adresse derjenigen, die glauben, der Service public werde geschwächt. Er wird gestärkt, weil wir in Zukunft auf sprachregionaler Ebene nicht nur die SRG als Service-public-Sender haben, sondern weil wir in Zukunft eben auch die privaten Radios und die regionalen Fernsehsender, die Gebühren beanspruchen, mit Leistungsaufträgen versehen und ihnen damit auch einen Service-public-Charakter zuordnen.

2. Wir haben in diesem Gesetz mit dem Gebührensplitting und mit der asymmetrischen Werbeordnung für die privaten Radio- und Fernsehstationen Existenzbedingungen geschaffen, die diesen das Überleben, das Leben überhaupt, ermöglichen oder erleichtern.

3. Wir haben eine funktionale Behördenorganisation geschaffen, die nicht mehr Bürokratie bringt, wie da und dort geschrieben worden ist, sondern die einfach die Gesetzgebung den geänderten Verhältnissen anpasst.

4. Wir haben schliesslich im technischen Teil des Gesetzes auch Verbreitungsgarantien für alle Service-public-Anbieter - für die SRG, aber auch für die Privaten.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Rückweisungsanträgen sagen. Ich stelle die Frage: Wem nützen sie? Cui bono? Nützen sie der SRG? Da sage ich nur: Lesen Sie die Anträge, lesen Sie die Begründungen dieser Anträge! Das Gegenteil ist der Fall. Was diese Rückweisungsanträge wollen, ist eine nachhaltige Schwächung der SRG. Nützen sie den privaten Anbietern? Ich verweise Sie auf die Stellungnahmen der Interessenorganisationen der Branche. Alle sind der Meinung, wir sollten eintreten.

Die Rückweisungsanträge sind nichts als ein Moratorium, das niemandem nützt, aber allen schadet, die in dieser Branche tätig sind, und darum bitte ich Sie, diese abzulehnen und einzutreten.