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Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-03-02

Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-02

Wortprotokoll

Wir kommen bei Artikel 3 zu einer grundsätzlichen Fragestellung, die nur deshalb so weit vorne traktandiert ist, weil hier zum ersten Mal der Begriff der Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien im Verhältnis zum Bundesamt erwähnt wird.

Eine der Innovationen des vorliegenden Revisionspaketes bildet meiner Ansicht nach die Behördenorganisation. Der Bundesrat hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Konvergenz, d. h. das Zusammenwirken von fernmeldetechnischen Einrichtungen sowie medienpolitischen und -spezifischen Entwicklungen, immer mehr zunimmt.

Dieses Zusammenwachsen erfordert auch eine gemeinsame Regulation. Es kann nicht sein, dass in diesem Markt verschiedene Regulatoren tätig sind. Deshalb hat uns der Bundesrat im entsprechenden Bericht und dann auch in der Vorlage vorgeschlagen, dass die Comcom, also die Kommission, die im FMG-Bereich Regulator ist, künftig auch Regulator im RTVG-Bereich sein soll und sein muss. Dieser Vorschlag war richtig und ist auch sachgerecht. Die Kommission hat nun entschieden, hier wieder zur heute gültigen Regelung zurückzukehren, dass es keinen gemeinsamen Regulator für den FMG- und den RTVG-Bereich gibt, sondern dass für den RTVG-Bereich wiederum das Bakom als Regulator auftritt.

Das ist eine Doppelspurigkeit, die wir in dieser Form nicht mittragen können. Einerseits ist das Bakom beim FMG Sekretariat und die Comcom Regulator, andererseits ist beim RTVG, im praktisch parallelen Markt, auf einmal das Sekretariat für den FMG-Bereich Regulator beim RTVG. Wenn man hier von dieser Superkommission spricht - der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen -, dann macht man Folgendes: Man versucht, die Leute zu verängstigen, man versucht, Schlagworte in den Raum zu stellen. Es ist unbestritten: Konvergenz herrscht, technische Verbreitungselemente wachsen zusammen; es braucht einen Regulator aus einer Hand.

Deshalb soll hier eine Konzeptabstimmung über das ganze Paket stattfinden. Wir sind der Meinung, dass der bundesrätliche Entwurf mit der Comcom als einheitlichem Regulator im FMG- und RTVG-Bereich richtig sei. Wir haben deshalb auch im Rückweisungsantrag der FDP-Fraktion darauf hingewiesen, dass wir die entsprechenden Bestimmungen aus dem RTVG neu ins FMG platzieren wollen. Jetzt bleiben sie im RTVG. Deshalb ist es doppelt bedeutungsvoll, dass ein einheitlicher Regulator auftritt. Es kommt dazu, dass Klarheit und Transparenz in diesem Bereich wichtige Faktoren sind, damit man weiss, wer Ansprechpartner und wer Regulator ist. Die behördenunabhängige Organisation gemäss Entwurf des Bundesrates gewährleistet eine gewisse Entpolitisierung, insbesondere aber eine sehr direkte und sehr nahe Umsetzung der technologischen Entwicklung der nächsten Jahre. Diese wird dramatisch sein; sie wird schnell sein. Es ist richtig, wenn diese ausserhalb des Departementes, ausserhalb des Bakom gewährleistet wird.

Die Minderheit stellt Ihnen also den Antrag, bei Artikel 3 im Sinne einer Konzeptabstimmung zur Behördenorganisation gemäss Entwurf des Bundesrates zurückzukehren, dass wir im FMG und im RTVG mit demselben Regulator, der bewährten Comcom, arbeiten können. Das ist eine ganz entscheidende und wichtige Voraussetzung, um dem RTVG eine gewisse Zukunft zu gewährleisten.