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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2004-03-03

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Es ist nur ein Einzelantrag, den ich hier vertreten möchte, aber ich danke Ihnen trotzdem für Ihre Aufmerksamkeit und dafür, dass Sie ihn hoffentlich unterstützen werden.

Wir sprechen in Artikel 26 vom Programmauftrag der SRG. Ich möchte Sie an dieser Stelle auf die Bedürfnisse der hör- und sehbehinderten Menschen in unserer Gesellschaft aufmerksam machen. Diese Bedürfnisse sind nicht immer bekannt und werden deshalb auch nicht immer verstanden.

Der Kommentar zum Gesetzentwurf hält an verschiedenen Stellen fest, dass die SRG erhöhte Anforderungen zu erfüllen hat, was die Aufbereitung der Sendungen für sinnesbehinderte Menschen betrifft. Tatsächlich enthält aber der vorliegende Revisionsentwurf diesbezüglich kaum fassbare und "heruntergebrochene" Forderungen. Es ist mir klar, dass konkrete Umsetzungsmöglichkeiten auch im Rahmen der Verordnung festgehalten werden können. Es ist mir auch klar, dass wir hier keine Mehrheit für eine dementsprechend starre Lösung, wie z. B. für eine Quote, finden können. Darum unterbreite ich Ihnen einen sehr moderaten, aber meiner Meinung nach extrem wichtigen Antrag.

Worum ich Sie nun bitten möchte: Nehmen Sie sich doch einige Minuten Zeit, um sich vorzustellen, welch wichtige Funktion das Fernsehen für hörbehinderte Menschen innehat. Wenn Sie dies verstehen, denke ich, dass ich auf Ihre Unterstützung für meinen Einzelantrag zählen darf. Wir Hörenden sind uns nur selten bewusst, wie viel in unserem Alltag über das Ohr läuft. Wir kennen zwar das mühsame Gefühl, wenn wir in einer Bar stehen und aufgrund der lauten Musik das Gegenüber nicht verstehen oder - noch schlimmer - wenn wir zu dritt in einer Bar sind und das Gespräch der anderen beiden nicht verstehen und diesem Gespräch nicht folgen können. Das sind Gefühle, die wir nachvollziehen können. Aber nicht nur Gespräche unter Kollegen, sondern fast sämtliche sozialen Kontakte - auch Schulungen, auch Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen - sind ohne akustische Verständigung einfach schier undenkbar.

Das gilt auch für einen weiteren Bereich, und der sollte für uns Politikerinnen und Politiker besonders interessant sein, nämlich für den Bereich der Information: die Information als Fundament einer jeden Demokratie. Wir als politische Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen müssen dafür sorgen, dass sich die Bevölkerung ausreichend informieren kann. Dass das Radio als Informationsquelle für Hörbehinderte nicht infrage kommt, leuchtet uns allen ohne grosse Worte ein. Aber auch Zeitschriften und Zeitungen sind ein sehr schwieriges Medium für gehörlose Menschen, für die eben die Lautsprache, wie wir sie schreiben und sprechen, nicht die "Muttersprache" ist. Wir vergessen das immer wieder.

Ich betone das nicht, um Mitleid zu erheischen. Das ist überhaupt nicht nötig; die gehörlosen Menschen haben sich längst arrangiert, sie kompensieren diese Mankos auch. Sie kompensieren sie zusammengefasst auf drei Arten: erstens durch ihre Gemeinschaft; zweitens durch besseres Beobachten, durch ausgeprägteres Beobachten - ich bin immer wieder erstaunt, wie genau meine gehörlosen Verwandten beobachten können, was sie alles über die Augen aufnehmen -; drittens auch und nicht zuletzt über die Gebärdensprache. Die Gebärdensprache ist eine eigenständige Sprache, die zwar lange unterdrückt wurde, die auch als "Affensprache" bezeichnet und so diskriminiert und diffamiert wurde, die nun aber im Begriff ist, sich zu etablieren, und die auch immer breitere Kreise anspricht, weit über die Direktbetroffenen und ihre Angehörigen hinaus.

Kurz und gut, die visuellen Angebote sind für hörbehinderte Menschen extrem entscheidend; sie sind sogar matchentscheidend, würde ich sagen. Darum ist das Fernsehen das eigentlich ideale Medium für hörbehinderte Menschen. Tatsache aber ist, dass im Moment nur gerade etwa 5 bis 10 Prozent der Sendungen für Gehörlose zugänglich gemacht werden. Wir schneiden diesbezüglich im internationalen Vergleich beschämend schlecht ab.

Ich fordere wie gesagt keine Quote. Aber ich fordere schlicht und einfach einen zusätzlichen Artikel 26 Absatz 2bis, welcher den Bundesrat auffordert, diesbezüglich Grundsätze zu formulieren. Das Fernsehen vergibt sich eine Riesenchance, wenn es jene Leute, die insbesondere auf das visuelle Medium angewiesen sind, ausschliesst.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Antrages und bitte den Bundesrat, sich doch dieser schönen Aufgabe anzunehmen.