Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-03
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, ich finde das Thema doch ein bisschen zu ernst, als dass man sich auf diese Art und Weise über diese Problematik lustig machen dürfte. Die Kommission hat sich sehr intensiv mit dieser Frage auseinander gesetzt, denn das ist ein Punkt, bei dem jeder kompetent mitreden kann. Wir haben es uns nicht einfach gemacht. Wir haben im Zusammenhang mit der Alkoholwerbung auch verschiedene Fachleute angehört, auch von Gesundheitsfachstellen. Dieser Entscheid für das Verbot hat wirklich seine guten Gründe, obwohl er in der Kommission knapp ausgefallen ist.
So wäre der wirtschaftliche Effekt der vorgeschlagenen Lockerung der Alkoholwerbung äusserst bescheiden; das wurde hier bereits erwähnt. Noch letzte Woche hat mir gegenüber einer der grossen Regionalfernsehanbieter bekräftigt, diese Lockerung bei der Alkoholwerbung würde die wirtschaftlichen Probleme, denen diese Stationen ausgesetzt sind, in keiner Weise fundamental verändern. Es ist ein minimaler Beitrag, der hier erwartet wird, bei dem man erst noch weiss, dass er wahrscheinlich dann in der lokalen Werbung bei den Printmedien wegfällt. Wirtschaftlich gesehen machen sich die, die dann profitieren könnten, überhaupt keine Illusionen. Wir können diesen Aspekt in Abwägung der anderen Faktoren absolut bescheiden gewichten.
Zum Hauptargument, mit dem wir uns auch auseinander gesetzt haben, jenem der Ungleichbehandlung der Schweiz im Vergleich mit dem Ausland:
Erstens müssen wir sehen, dass wir eine asymmetrische Lockerung anvisieren, wenn wir das Werbeverbot lockern. Das hat der Bundesrat ja bereits festgestellt. Die Lockerung wird ohnehin nicht für die SRG-Medien zutreffen. Diese Ungleichheit im Vergleich zum Ausland ist auch hier sehr zu relativieren.
Zweitens - es wurde darauf hingewiesen -: Frankreich beispielsweise hat das auch verboten. In der Romandie wird man also nicht ersatzweise durch die ausländischen Stationen von Frankreich aus mit Alkoholwerbung eingedeckt werden, wobei das Geld dann den schweizerischen Veranstaltern abgehen würde.
Drittens - auch das ist wichtig - gibt es beispielsweise in Deutschland sehr starke Restriktionen in Bezug auf die Werbung. Ab zwanzig Uhr darf in den öffentlich-rechtlichen Stationen ohnehin nicht mehr geworben werden.
Und ein ganz wichtiger Faktor: Wenn diese Lockerung nämlich jemandem nützen würde, dann würde sie nicht in erster Linie irgendwelchen lokalen Stationen wie Telebärn und Tele Ostschweiz nützen, sondern sie würde vor allem den ausländischen Anbietern nützen. Denn die Werbefenster, die heute von Sat1 und von Pro7 und weiss nicht von wem allem für die Schweiz gemacht werden, unterstehen in Bezug auf die Werbevorschriften dem schweizerischen Recht. Das ist vielen Leuten nicht bekannt. Wir hätten also mit der Lockerung die Situation, dass dann gerade die ausländischen Stationen in ihren Schweizer Werbefenstern munter für Alkohol werben dürften. Wir würden somit - ökonomisch gesprochen - im Grunde genommen die Mittel, die im Werbebereich aus anderen Medien abfliessen, quasi ins Ausland lenken. Wollen Sie diesen Unsinn? Wollen Sie, dass diese Mittel dann noch ins Ausland gelenkt werden? Von Ungleichbehandlung der Schweiz zu sprechen ist hier völlig fehl am Platz.
Nun zu einer grundsätzlichen Frage: Wir sprechen hier über ökonomische Fragen, wir sprechen über Fragen der Gleichbehandlung. Im Ergebnis spricht das alles für mich ja ziemlich eindeutig zugunsten des Antrages der Kommissionsmehrheit. Aber warum haben wir überhaupt ein Werbeverbot für alkoholische Getränke? Das heisst: Warum wollen wir festhalten? Denn heute gibt es ein Verbot. Warum wollen wir dieses nicht lockern? Da muss ich Ihnen sagen: Es gibt halt weiss Gott ganz wichtige gesundheitspolitische Aspekte. Das wird zwar bestritten: Die Untersuchungen zeitigten verschiedene Resultate. Aber es gibt - wir haben uns in der Kommission damit auseinander gesetzt - beispielsweise die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen und Präventionsinstitutionen, die vom Bund mitfinanziert werden; sie alle kommen eindeutig zum Schluss, dass wir diesen Institutionen hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben einen Bärendienst erweisen, wenn wir das Werbeverbot für Alkoholika lockern. Damit betreiben wir auf der einen Seite Prävention, und auf der anderen Seite machen wir alles, damit diese Prävention möglichst wenig Wirkung entfalten kann.
Ich weiss, man kann hier über Gutachten streiten, aber es gibt nun gerade wieder neuere Gutachten, dass gerade die Werbung auf jeden Fall einen gewissen Einfluss auf Jugendliche hat. An den Zahlen der Zunahme gerade des Bierkonsums bei Jugendlichen sehen Sie die Problematik. Es ist dramatisch, was hier gegenwärtig abgeht. Ich weiss, man kann das relativ schlecht steuern, unsere bisherigen Präventionsmassnahmen haben offenbar zu wenig gegriffen. Soll die Antwort des Parlamentes auf diese Problematik nun aber sein, dass wir unsere Bestimmungen in Zukunft lockern und jetzt auch noch über das Fernsehen Reklame in diesem Bereich zulassen? Das kann doch nicht die Antwort sein!
Ich möchte noch eine letzte Bemerkung machen. Herr Schenk, Sie haben den Sport erwähnt. Es stimmt mich traurig, wenn ein derart prominenter Sportvertreter für diese Sachen wirbt. Ich schäme mich für den Sport - ich bin auch ein Sportler -, wenn beispielsweise im Eishockey gewisse Mannschaften Bierreklame auf dem Helm haben. Das soll ein Vorbild für unsere Jugend sein? Und dann wird mit dem Sport argumentiert und gesagt, dass der Sport aus gesundheitspolitischen Gründen zu fördern sei; nur damit holt sich der Sport nämlich seine Bundesgelder und Unterstützung - gleichzeitig setzt man sich dann für derartige Dinge ein! Es ist also insofern eine traurige Diskussion auf diesem Niveau.
Ich bitte Sie deshalb - es wurde gesagt, der Entscheid fiel in der Kommission sehr knapp aus -, hier der Mehrheit zuzustimmen. Wir brauchen in diesem Bereich heute weiss Gott keine Lockerung!