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Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-03-03

Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir zuerst eine Vorbemerkung zur Diskussion um den Kommissionssprecher. Ich möchte ja nicht eine qualitative Wertung vornehmen, aber es wäre der Diskussion doch förderlich, wenn die Diskussion von Kommissionsseite quantitativ etwas kürzer würde. Wir versuchen auch selber, uns kurz zu fassen.

Bei Absatz 1 Buchstaben c und d - politische und religiöse Werbung - geht es um zwei Motive, die nicht einfach mit der Alkoholdebatte verglichen werden können. Wenn wir davon ausgehen, dass die elektronischen Medien - das wurde in der Eintretensdebatte immer wieder gesagt - in unserem Land ins Zentrum der Kommunikation rücken, dann müssen wir doch als direktdemokratisch strukturierte Gesellschaft, als Gesellschaft, welche die direkte Demokratie hochhält, alles daransetzen, dass dort, wo die Kommunikation stattfindet, auch die Politik stattfindet. Die Politik findet nun eben in den elektronischen Medien statt, und deshalb ist es für mich unerklärlich, weshalb man die Träger der politischen Diskussion - die Parteien - aus diesem Umfeld ausschliessen soll.

Warum hat man früher die politische Werbung ausgeschlossen? Damals war praktisch wirklich eine Monopolsituation gegeben; es gab einen einzigen Sender, das Staatsfernsehen, weil es keine Alternative im privaten Bereich gab. Dass man damals dieses staatliche Monopol nicht als politische Werbeplattform bereitstellen wollte, war nachzuvollziehen. Jetzt aber geht der Markt auf, und wir haben verschiedenste Möglichkeiten - Stichwort Konvergenz. Wir können heute online im Internet Fernsehen schauen, und selbstverständlich werden Banner eingeblendet, ob für Politik, für Alkohol oder für sonst irgendetwas. Werbung fliesst in Kommunikation hinein, und Fernsehen und Radio sind nicht mehr an ein Gerät gebunden, sondern es geht weiter. Wenn Sie heute die Zeitung lesen, finden Sie darin einen Artikel, wonach Handy und TV ineinander fliessen. In diesen Tagen werden erste Geräte angeboten, die das ermöglichen.

Wenn man das und auch die staatspolitische Dimension anschaut, gibt es aus meiner Sicht keinen Grund, warum man politische Werbung ausschliessen soll. Ähnliches gilt für die religiöse Werbung: Auch hier geht es darum, dass wir einen mündigen Bürger haben, der auch in dieser gesellschaftspolitischen Diskussion über die Religionen selbstverständlich frei entscheiden soll. Blättern Sie in Ihrer Fahne weiter zu den Absätzen 3 und 4 dieses Artikels 10. Dort steht, welche Formen von Werbung unzulässig sind: "Unzulässig sind Schleichwerbung und unterschwellige Werbung." (abs. 3) Politische Werbung muss also klar als solche erkennbar sein. Zudem ist in Absatz 4 gesagt, dass Werbung nicht zulässig ist, welche religiöse oder politische Überzeugungen herabmindert, und dass die Werbung nicht irreführend und unlauter sein darf. Mit diesen qualitativen Bestimmungen in den Absätzen 3 und 4 erfüllen wir den Zweck, den wir auf der regulatorischen Ebene brauchen.

Ich komme nochmals zurück zu meinem Anliegen, der Politik. Wenn wir in diesem Land eine aktive Politik wollen und wenn wir den Parteien auch eine aktive Teilnahme an der Politik bieten wollen, dürfen wir sie nicht nur in den Bereich der Plakate und Zeitungen verbannen, dann müssen wir ihnen auch den Kanal öffnen, wo die politische Diskussion stattfindet - dort, wo sich der Bürger informiert und sich in Zukunft auch vermehrt eine Meinung bilden wird.

Wir diskutieren hier über 119 Artikel eines Gesetzes, das wir als wichtig betrachten und mit dem wir für die Jahre 2010 bis 2020 legiferieren. Dann werden wir keine "Fernseh-Oase" und kein Reservat für Radios mehr haben; dann ist alles eins, und dann muss auch die Werbung in diesem Bereich durchgängig fliessen. Wir müssen gute Normen und Regeln schaffen, aber keine Verbote erlassen.