Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-03
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Es wurde schon erwähnt: Die Kommission hat auch hier ganz knapp, mit dem gleichen Stimmenverhältnis von 12 zu 11, sowohl den Antrag der Minderheit I wie den Antrag der Minderheit II abgelehnt. Wir schliessen uns hier dem Bundesrat an.
Ich möchte noch auf einen Tatbestand hinweisen, der zu grossen Diskussionen in der Kommission geführt hat. Die Fassung des Bundesrates mit mehreren Artikeln sieht in der Tat etwas überladen aus. Sie hat aber gleichzeitig den Vorteil, dass sie die bisherige Bestimmung klar umsetzt und auch ausdrückt, wie der Jugendschutz in Bezug auf die programmliche Ausgestaltung wahrgenommen werden muss. Ich meine, das ist eine kluge Regelung; sie müsste auch im Interesse all derjenigen sein, die nicht überregulieren wollen. Möglicherweise haben Sie sonst eine Überregulierung auf der Verordnungsebene. Mit diesem Entwurf des Bundesrates haben Sie alles klar auf dem Tisch.
Ich möchte nochmals daran erinnern: Es geht nicht darum, dass wir hier etwas Neues einführen. Bereits in der bisherigen Gesetzgebung hatten wir diese Jugendschutzbestimmungen. Die Minderheit I will jetzt diese Jugendschutzbestimmungen ersatzlos streichen. Es ist richtig, Herr Föhn, in Artikel 10 Absatz 1 haben wir nur bezüglich des Alkohols noch eine kleine Möglichkeit, uns trotzdem klüger zu verhalten, als einige Beschlüsse möglicherweise ausfallen könnten. Aber es geht ja nicht nur um den Alkohol, es geht um die ganze Werbewirtschaft. Es ist fatal, wenn wir hier sagen, Jugendschutz sei wirtschaftsfeindlich. Ich möchte Herrn Schenk wirklich bitten, in Bezug auf diese Argumentation einmal über die Bücher zu gehen.
Ich möchte Herrn Leutenegger noch sagen - er hat wieder die Frage der ausländischen Sender angesprochen -, Sie wissen es eigentlich sehr gut! Gerade in Frankreich ist gar keine Werbung erlaubt; in Deutschland sind die Bestimmungen sehr restriktiv; die ausländischen Werbefenster unterstehen unseren Werbevorschriften. Die Sender im grenznahen Raum, die über die Grenze hinaussenden, würden sich aufgrund des europäischen Übereinkommens ohnehin an die Regelung halten müssen, die der Bundesrat vorschlägt, auch wenn Sie Artikel 15 hier streichen würden. Sie schaffen damit also Ungleichheiten, die meines Erachtens gesetzgeberisch mehr als unerwünscht sind.
Ich möchte es noch einmal sagen: Es kann doch nicht sein, dass wir hier in einer Welt, in der zunehmend auch die Jugend verkommerzialisiert wird, zusätzliche Schleusen öffnen und diese Bestimmung jetzt ersatzlos streichen.
Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie mit der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat.