Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2004-03-03
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Es ist das Markenzeichen der SRG-Radioprogramme, dass sie werbefrei sind. Die SRG-Radioprogramme sind ja wohl noch die einzigen Medien, die werbefrei sind, und das ist für jede Konsumentin und jeden Konsumenten äusserst angenehm. Zumindest ist das meine Wahrnehmung, und ich denke, das geht vielen anderen auch so. Wenn die SRG nun auf werbefreie Radioprogramme verzichtete, würde sie ein Eigentor schiessen, und gleichzeitig würde man damit selbstverständlich den privaten Veranstaltern schaden, weil nämlich Werbeeinnahmen von den Privaten zur SRG gingen; das ist ja klar. Deshalb sind wir der Meinung, dass das Verbot von Werbung in den SRG-Radioprogrammen gesetzlich festgehalten werden soll:
Ich bitte Sie also, bei Absatz 1 mit der Mehrheit zu stimmen.
Etwas komplizierter ist es im Bereich Sponsoring. Herr Weigelt hat schon darauf hingewiesen: Es ist äusserst schwierig, die Abgrenzung zwischen Sponsoring und Werbung zu machen. In unserer Fraktion sind die Meinungen geteilt: Eine Mehrheit ist für ein klares Verbot von Sponsoring in SRG-Radioprogrammen, eine Minderheit schliesst sich der Minderheit Simoneschi-Cortesi an. In einem sind wir uns aber ganz klar einig: Es soll möglich sein, dass kulturelle oder sportliche Veranstaltungen von Radio DRS z. B. mitgetragen, also sozusagen gesponsert werden. Nicht möglich soll aber Sponsoring mit Werbebotschaften sein, das ist ebenso klar. Die SRG hat in diesem Bereich überbordet; auf ein Beispiel wurde hingewiesen, und es gibt noch viele andere, wo über Sponsoring eigentlich Werbebotschaften transportiert worden sind. Da sind wir der Meinung: Das geht nicht, weil dies das Markenzeichen von werbefreien Programmen wieder kaputtmacht.
Deshalb bitten wir Sie, bei Absatz 2 entweder der Mehrheit oder der Minderheit Simoneschi-Cortesi zuzustimmen.
Es gibt noch ein Problem infolge Ihrer Mehrheitsentscheide bei Artikel 10: Dort steht jetzt Absatz 2 in der Fassung des Bundesrates etwas quer in der Landschaft. Deshalb wird von unserer Seite noch ein Rückkommensantrag gestellt, damit man darüber auch noch kohärent diskutieren kann.