Glur Walter · Nationalrat · 2000-06-05
Glur Walter · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-05
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit II beantrage ich, die Motion abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Das Schweizervolk hat 1991 das Stimm- und Wahlrechtsalter 18 angenommen. Vorgängig hatten bereits verschiedene Gemeinden und Kantone das Stimm- und Wahlrechtsalter 18 verwirklicht. Heute liegt das Stimm- und Wahlrechtsalter in allen Kantonen und in allen Staaten Europas nach wie vor bei 18 Jahren.
Zweifellos sind junge Menschen als Folge veränderter gesellschaftlicher Gegebenheiten heute wesentlich früher selbstständig und entscheidungsfähig als noch vor Jahrzehnten. Hauptsächlich aufgrund eines gut ausgebauten Bildungswesens und eines umfassenden Informationsangebotes durch die Medien verfügen sie über einen vertieften Einblick in die staatlichen Zusammenhänge und in die politischen Entscheidungsprozesse. Trotzdem ist die Stimmbeteiligung bei den 18- bis 20-Jährigen mit Abstand am tiefsten und auf Gemeindeebene sogar miserabel.
Folglich ist der Wunsch der jungen Generation nach Mitbestimmung und Mitgestaltung der Politik nicht besonders gross. Die Jungen setzen im Moment andere Prioritäten: Berufswahl, Ausbildung, Freundschaften und Sport. Ihre Initiative, Frau Wyss, ist somit eine Zwängerei - oder ein Mittel, sich auf der politischen Bühne zu profilieren. Hätten wir, wie es die Motion der Kommission verlangt, das aktive Stimmrechtsalter 16, käme gemäss gewohnter Taktik nach kurzer Zeit der Ruf nach dem passiven Wahlrecht ab 16.
Die Erfahrung zeigt aber, dass es von grossem Vorteil ist, wenn Stimmrechts- und Mündigkeitsalter identisch sind. Sonst müssten das Strafrecht, das Eherecht und das Zivilrecht umfassend revidiert werden. Es wäre dann möglich, dass eine 17-Jährige zwar Gemeindepräsidentin wird, aber ihre Eltern gnädigst um eine Unterschrift bitten müsste, wenn sie heiraten möchte. Folglich ist es nichts als logisch, dass bei einer Annahme des Stimmrechtsalters 16 - wie Frau Ursula Wyss bei der Anhörung selbst erklärt hat - eine Diskussion um die zivilrechtliche Mündigkeit geführt werden müsste. Wir glauben, dass der Grossteil der jungen Generation und der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Stimmrechtsalter 16 sehr skeptisch gegenübersteht.
Deshalb bitten wir Sie, der Parlamentarischen Initiative Wyss keine Folge zu geben und auch die Kommissionsmotion abzulehnen.