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Brun Franz · Nationalrat · 2004-03-03

Brun Franz · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Ich spreche zum Minderheitsantrag Schenk. Die CVP-Fraktion stimmt bei Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe b der Mehrheit zu.

Welches sind die drei wichtigsten Argumente für Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe b? Erstens hat ohne diese Bestimmung das Gebührensplitting für acht nichtkommerzielle Radiosender künftig keine gesetzliche Grundlage mehr, womit die Existenz dieser Radiosender bedroht wäre. Zweitens stellen nichtkommerzielle Radiosender eine Bereicherung der Medienlandschaft dar, und sie ergänzen die kommerziellen Radiosender sowie die SRG. Drittens haben nichtkommerzielle Radiosender durch ihre Arbeit bewiesen, dass sie Leistungsaufträge ebenso gut und zu geringeren Kosten wahrnehmen können als kommerzielle Veranstalter oder die SRG.

Es geht um die folgenden Radiosender - sie sind zum Teil schon erwähnt worden, aber ich möchte das trotzdem nochmals machen -: um Radio Cité, Genf, Kirchenradio mit Beschäftigungsprogramm; um Radio X, Basel, Jugend, Innovation und Kultur; um Radio toxic.fm, St. Gallen, im Umfeld der Hochschule St. Gallen entstanden; um Radio RaSa, Radio Schaffhauser Alternative; um Radio RaBe, das Berner Kulturradio; um Radio LoRa, Zürich, das älteste nichtkommerzielle Lokalradio; um Kanal K, Musik- und Hörer- und Hörerinnenradio mit Beschäftigungsprogramm in Aarau, und um Radio 3fach, das Luzerner Jugend- und Kulturradio. Diese nichtkommerziellen Veranstalter erbringen auch Ausbildungsleistungen. Viele junge Medieninteressierte beginnen ihre Laufbahn am offenen Mikrofon eines nichtkommerziellen Radios.

Die Gesamtausgaben für das Gebührensplitting hängen nicht von diesem Artikel ab, sondern werden in Artikel 50 festgelegt.

Stimmen Sie der Mehrheit zu und lehnen Sie den Minderheitsantrag Schenk ab.