Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-03
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03
Wortprotokoll
Das Departement will der SRG nicht aus betriebswirtschaftlicher Sicht dreinreden, wenn es um die Frage einer Beteiligung an einer Drittfirma geht. Wir gehen davon aus, dass dies die SRG am besten beurteilen kann. Eine umfassende Genehmigungspflicht für solche SRG-Beteiligungen erachten wir aus ganz anderen Gründen als sehr wichtig.
Es geht nicht um eine Zweckmässigkeitskontrolle, sondern es geht erstens darum, Umgehungen zu verhindern. Es könnte ja sein, dass die SRG Einkäufe macht, die ihr dann mittelbar zu Programmen verhelfen, die sie nach der Konzession nicht veranstalten dürfte. Eine solche Möglichkeit zur Umgehung der Konzession darf der SRG nicht offen stehen; deshalb die Genehmigung des Departementes.
Das Zweite sind die finanziellen Risiken. Beteiligungen können mit finanziellen Risiken verbunden sein. Wenn eine solche Beteiligung scheitert, könnte es sein, dass der Gebührenzahler indirekt zur Kasse gebeten wird. Weil wir gewissermassen auch das Patronat im Interesse der Gebührenzahler haben, sehen wir eine solche Genehmigung vor.