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preparatory:AB 41013

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Es geht hier um eine scheinbare Kleinigkeit, die auf den ersten Blick nicht von Bedeutung zu sein scheint, aber vielleicht doch eine gewisse Wichtigkeit hat. Mit dem Minderheitsantrag möchten wir nämlich, dass die Aufsicht über die SRG - und es geht hier nur um die SRG, nicht um private Veranstalter - vom Departement und nicht vom Bundesamt wahrgenommen wird. Warum?

1. Bisher war es das Departement, das diese Aufsicht ausübte, neu würde diese Aufsicht auf eine tiefere Stufe gestellt. Das scheint uns schon von dieser Seite her nicht richtig zu sein.

2. Viel entscheidender ist aber Folgendes: Es geht doch bei der SRG und deren Tätigkeiten um ein Milliardengeschäft, das mit Gebühren, also letztlich von der Bevölkerung, bezahlt wird. Deshalb scheint uns - und Sie haben in verschiedenen Voten gehört, dass ich durchaus die SRG in ihren Bemühungen, ein starker Veranstalter zu bleiben, stütze -, dass dieser starke Veranstalter auch eine entsprechend starke Aufsicht braucht. Deshalb sollten wir sie wie bisher beim Departement belassen, das andere Möglichkeiten hat und das eine stärkere Aufsicht gewährleisten kann als das Bundesamt.

Mein Minderheitsantrag betrifft in dieser Hinsicht nicht nur Artikel 32; er bezieht sich auch auf die Finanzaufsicht in Artikel 39 Absätze 2 bis 5. Auch dort haben wir die Aufsicht auf die Stufe Bundesamt heruntergenommen, statt sie beim Departement zu belassen. Ich meine, wenn es um Milliardengeschäfte geht, dann gehört die politische Verantwortung auch des Departements dazu, und dann gehört eine starke Aufsicht hier hinein.

Ich möchte Ihnen deshalb sehr ans Herz legen, dass wir den grössten Player in diesem ganzen Bereich, nämlich die SRG, die ich durchaus in verschiedener Hinsicht gestützt habe, hier ganz klar unter eine strengere Aufsicht nehmen, als das die Kommissionsmehrheit vorschlägt.

Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.

Es ist offenbar bei der Redaktion der Fahne verloren gegangen, dass sich unser Minderheitsantrag auch auf die Finanzaufsicht, Artikel 39 Absätze 2 bis 5, bezogen hat. Weil es hier vergessen worden ist, kann das dann der Ständerat durchaus nachbessern. Deshalb habe ich dazu auch Ausführungen gemacht, die im Amtlichen Bulletin dann nachgelesen werden können.