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Huber Annemarie · 2000-06-05

Huber Annemarie · Bern · 2000-06-05

Wortprotokoll

Ich möchte mich kurz halten, Sie haben bereits die schriftliche Antwort des Bundesrates erhalten. Ich möchte nur noch die drei Gründe des Bundesrates, die er für die Umwandlung der Motion Ihrer Kommission in ein Postulat anführt, nochmals erwähnen.

Vorerst möchte ich aber vorausschicken, dass es für mich persönlich nicht darum geht, ob Jugendliche in diesem Alter, mit 16 Jahren, fähig sind, sich eine Meinung über politische Fragen zu bilden. Ich selbst teile die Meinung von Frau Wyss, insbesondere auch aufgrund meiner persönlichen Erfahrung mit Jugendlichen, dass diese Fähigkeit nicht vom Alter abhängt. Vielmehr ist es eine Frage des Interesses. Studien haben ergeben, dass Jungwählerinnen und Jungwähler deutlich weniger an die Urne gehen als ältere Bürgerinnen und Bürger.

Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass die Einführung des Stimmrechtsalters 16 - was übrigens eine Verfassungsänderung nötig machen würde - im Rahmen einer breiteren Analyse der Stellung der Jugendlichen geprüft werden sollte, insbesondere auch in Abstimmung mit privat-, straf- und verwaltungsrechtlichen Regelungen. Wir verweisen aber auch auf den neuen Anlauf zur Reform der Volksrechte, welche nach Ablehnung der Volksrechtsreform im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung zurzeit im Ständerat diskutiert wird.

Hinzu kommt - das ist ein neues Argument -, dass der Bundesrat die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters nicht in seine Legislaturplanung aufgenommen hat. Das heisst für den Bundesrat nicht, dass dieses berechtigte Anliegen nicht wichtig wäre. Für den Bundesrat hat es aber nicht Priorität.

Dies sind die Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen die Umwandlung der Motion in ein Postulat vorschlägt. Persönlich würde ich es bedauern, wenn dieser Vorschlag des Bundesrates für einen Kompromiss zwischen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und jenem der Kommissionsminderheit scheitern würde, weil die Kommission an der Form der Motion festhält.