Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-03
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Die Streichungsanträge lagen der Kommission nicht vor, wir haben sie auch nicht diskutiert. Ich möchte mich vor allem mit dem Minderheitsantrag Weigelt auseinander setzen. Wie immer war das Abstimmungsresultat sehr knapp, 11 zu 9 Stimmen; Sie sehen, eine ansehnliche Minderheit steht hinter dem Antrag Weigelt. Ich möchte Ihnen aber doch sagen, weshalb die Kommission mehrheitlich zum Schluss gekommen ist, dass man diesen Minderheitsantrag ablehnen muss.
Es geht genau wieder um die gleiche Logik, wie ich sie schon bei früheren Artikeln erklärt habe: Meinen wir, wir würden die privaten Anbieter dadurch stärken, dass wir der SRG praktisch ihre Entwicklungsmöglichkeiten einschränken? Das ist ein falscher Weg. Wenn man schon von Wettbewerb spricht, sollte dieser Wettbewerb auf der Ebene der Zuhörer und Zuschauer stattfinden. Sie sollen entscheiden, welche Programme sie sehen wollen, wer die besseren und attraktiveren Programme macht. Wenn schon, soll dort der Wettbewerb vorherrschen. Mit dem Antrag der Minderheit Weigelt lassen Sie den Wettbewerb für den Zuhörer und Zuschauer gar nicht zu, weil Sie nämlich das SRG-Programm gar nicht konzessionieren, sofern ein Privater die Voraussetzungen für die Konzession erfüllt. Das ist nach der Meinung der Mehrheit ein falscher Weg. Wir sollten hier den Wettbewerb nicht ausschliessen, sondern wenn schon, gibt es eben einen Wettbewerb bei den Programmen. Dann wird die Zukunft zeigen, wer hier besser ist.
Ich muss bei dieser Gelegenheit noch darauf hinweisen, dass Artikel 28 durchaus seine Bedeutung im Rahmen dieser dualen Medienordnung hat. Wir wollen - das ist auch die Idee der Kommissionsmehrheit gewesen - dem Bundesrat eine Leitlinie geben, sodass er nicht beliebig SRG-Programme konzessionieren darf, sondern dass er auch beachten muss, was das bei den Privaten für Auswirkungen hat. Diese sollen nicht übermässig eingeschränkt werden. Das schliesst aber eben den Wettbewerb nicht aus.
Ich möchte daran erinnern - das ist wichtig -, dass man von daher gesehen Artikel 28 auch streichen könnte, obwohl das bei uns nicht zur Debatte stand. Es gibt nämlich noch den Artikel 55, und dort steht klipp und klar, dass im Konzessionierungsverfahren derjenige Bewerber bevorzugt wird, der [PAGE 91] den Leistungsauftrag am besten erfüllen kann. Wenn jetzt ein Privater kommt und nachweist, dass er den Leistungsauftrag besser erfüllen kann, erhält er den Zuschlag. So gesehen haben wir aufgrund von Artikel 55 durchaus noch einmal eine Beurteilungsmöglichkeit.
Abschliessend möchte ich zum Antrag der Minderheit Weigelt kritisch Folgendes sagen: Er besagt, sofern ein Privater da sei, der die Konzessionsvoraussetzungen erfüllt, müsse man sie dem geben. Konzessionsvoraussetzungen erfüllen und dann ein gutes Programm machen, das ist zweierlei. Es ist gefährlich, wenn wir den Wettbewerb durch die Erteilung der Konzession an jemanden ausschliessen, der die Voraussetzungen erfüllt, der aber praktisch vielleicht gar nicht gewillt ist, ein gutes Programm zu machen, was die SRG mit ihrem Programm vielleicht durchaus hätte realisieren können.
Ich bitte Sie also hier im Namen der Kommissionsmehrheit, den Antrag der Minderheit Weigelt abzulehnen.