Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-03
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Die Kommission hatte an sich diesen Antrag mit 12 zu 8 Stimmen abgelehnt. Sie haben ja von den Fraktionssprechern auch schon Begründungen dafür gehört - nicht weil das Prinzip der Organisationsform einer Aktiengesellschaft für die interne Organisation der SRG nicht tauglich wäre. Das wird ja alles schon gemacht, das wurde gesagt.
Der einzige Vorbehalt, den jetzt Bundesrat Leuenberger noch einmal erwähnt hat, ist: Wenn wir in Absatz 1quater gemäss Minderheit festschreiben, dass die Organe dann quasi die gleichen Verantwortlichkeiten wie die Organe einer AG haben, dann fehlen natürlich im Grunde genommen die rechtlichen Voraussetzungen, in die vereinsrechtliche Struktur der SRG hineinzuwirken. Die SRG ist kein spezialgesetzlicher Verein. Sie ist ein Verein nach Obligationenrecht, der aber natürlich bezüglich Organisation durch dieses Gesetz bestimmte Auflagen hat. Die Haftungs- oder Verantwortlichkeitsfrage bleibt damit effektiv ungelöst.
Wie gesagt, das ist hier nicht matchentscheidend, die Struktur der Organisation ist eigentlich so schon vorgegeben. Ich frage mich, ob es jetzt Sinn macht, in einem Bereich, in dem sich die SRG ja bereits entsprechend Ihren Anforderungen so organisiert hat, noch rechtlich hineinzuwirken und das auch noch auf Gesetzesebene zu regulieren. Denn es ist ja offensichtlich gar nicht notwendig, weil es ohnehin so gemacht wird.
Die Kommission hat aus den dargelegten Gründen gefunden, man solle diesen Minderheitsantrag nicht unterstützen.