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Föhn Peter · Nationalrat · 2004-03-04

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-04

Wortprotokoll

Bei Artikel 60b geht es um die Zusammensetzung der Publikumsräte. Absatz 1 lautet: "Jeder Publikumsrat besteht aus 15 bis 30 Mitgliedern." Absatz 2: "Die Bestellung der Publikumsräte erfolgt nach einer öffentlichen Ausschreibung." Jetzt steht weiter: "Der Bundesrat achtet darauf, dass alle wesentlichen Gruppierungen des Publikums angemessen vertreten sind." Er bekommt noch eine zusätzliche Kompetenz, indem im Gesetz weiter geschrieben steht: "Er kann auch Personen wählen, die sich in der Ausschreibung nicht beworben haben." Bei Absatz 3 kommt noch hinzu: "Für jeden Publikumsrat werden mindestens zwei Persönlichkeiten aus der Wissenschaft bestimmt." Das wird dann auch der Bundesrat machen.

Für mich ist das dann schon ein bisschen ein Pferdefuss. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, Leute zu bestimmen, ohne dass sie sich beworben haben. Ansonsten bin ich überzeugt, dass auch die Wissenschaft ihre Lobby einbringen wird und sich bewerben wird. Es ist nicht ein absolut wichtiger Artikel, aber wenn wir dies so stehen lassen, weshalb müssen dann nicht irgendein Lehrer, ein Erzieher, eine Hausfrau oder eine Mutter im Publikumsrat vertreten sein? Ich meine, wir müssen auch da die Wissenschaft nicht höher werten als alle anderen.

Ich bitte Sie, Absatz 3 der Einfachheit halber zu streichen.