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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2000-06-05

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2000-06-05

Wortprotokoll

Herr Bundesrat Couchepin, ich danke Ihnen für die Antwort. Ich nehme an, dass Sie heute, ein Jahr nach der Antwort auf die Interpellation, noch etwas präziser auf die gestellten Fragen eingehen werden.

Ich möchte mich zu zwei Punkten äussern und dazu Fragen stellen:

1. Zur Rolle der Berufsverbände und zur zukünftigen Rolle des SRK.

2. Zur neuen Positionierung der Berufsschullehrerinnen im Gesundheitswesen beim Wechsel ins Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement.

Der Wechsel der Zugehörigkeit der Pflegeausbildungen von den kantonalen SDK zum Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ist für die Pflegeberufe ein wichtiger Schritt. Der Bundesrat erwähnt in seiner Antwort zu Frage 2, dass bei der Umsetzung vor allem mit dem SRK zusammengearbeitet werde. Eigentlich müssten doch die Berufsverbände eine gewichtigere Stellung als bisher einnehmen.

Meine erste Frage, Herr Bundesrat Couchepin: Ist vorgesehen, dass auch die Berufsverbände massgeblich an der Umsetzung beteiligt sein werden?

Mir wäre wichtig, zu erfahren, ob die Verbände derjenigen Berufe im Gesundheitswesen, die bisher dem SRK unterstellt waren, in der Umsetzung eine ebenso starke Stellung haben wie die Verbände jener Berufe, die schon länger dem BBT [PAGE 488] unterstellt sind. Das BBT bietet ja für Berufsausbildungen und für die höhere Berufsbildung ausserhalb des Gesundheitswesens auch Ausbildungs- und Prüfungsunterlagen an. Werden diese für die Berufe im Gesundheitswesen auch in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden oder federführend mit dem SRK erarbeitet? Welche Rolle wird das SRK in der neuen Bildungssystematik noch spielen? Dies zum ersten Bereich.

Zum zweiten Bereich: Mit der Unterstellung unter das EVD wird nicht nur für das Pflegepersonal ein wichtiger Schritt vollzogen; die Zuordnung unter die Führung des EVD wird auch für das Ausbildungspersonal Konsequenzen haben.

Dazu meine Frage: Ist es dem Bundesrat bewusst, dass spätestens dann die Berufsschullehrerinnen im Gesundheitswesen - ich spreche als Interessenvertreterin - dieselben Rahmenbedingungen und Auflagen haben werden, wie die Berufsschullehrer, die schon in der Vergangenheit dem Volkswirtschaftsdepartement unterstellt waren?

Damit werden sowohl die Fort- und Weiterbildungen als auch die Lohnzuteilung denselben Kriterien unterliegen. Konkret heisst dies, dass es nicht mehr begründbar sein wird, dass Berufsschullehrerinnen im Gesundheitswesen im Monat rund 1000 Franken weniger verdienen als Berufsschullehrer, die vorwiegend in typischen Männerberufen unterrichten.

Ich bin mir bewusst, Herr Bundesrat, dass die Lohnzuteilungen eigentlich Sache der Kantone sind, jedoch wird sich auch für den Bund mit seiner Oberaufsicht die Frage der Lohngerechtigkeit stellen.

Deshalb meine zweite Frage zu diesem Bereich, Herr Bundesrat: Hat der Bund als Oberkontrollbehörde vorgesehen, die Kantone auf die nötige Gleichstellung hinzuweisen?