Brunner Toni · Nationalrat · 2004-03-04
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-04
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, in Artikel 49 Absatz 2 einen neuen Satz einzufügen. Und zwar soll bei der Vergabe von Konzessionen - sei es beim Radio, sei es beim Fernsehen - auf die föderalistische Struktur der Schweiz besonders Rücksicht genommen werden.
Warum? Im Gesetz ist die Anzahl der Konzessionsgebiete zwar nicht definiert, doch spricht der Bundesrat in der Botschaft ganz konkret davon, es seien zehn bis zwölf Konzessionsgebiete vorgesehen. Nun, diese enge Eingrenzung macht eigentlich gar keinen Sinn und wird der föderalistischen Struktur unseres Landes nicht gerecht. In Artikel 49 Absatz 2 des Gesetzentwurfes ist ja jetzt definiert und umschrieben, welche Voraussetzungen ein Konzessionsgebiet erfüllen muss: Es soll politisch und geographisch eine Einheit bilden, die kulturellen Kontakte in ihm sollen eng sein, und es soll eine ausreichende Finanzierungsmöglichkeit - also Wirtschaftlichkeit - vorhanden sein.
Zusätzlich möchte ich jetzt noch einfügen, dass Versorgungsgebiete so festgelegt werden, dass die föderalistische Struktur der Schweiz besonders berücksichtigt wird. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung und gewährleistet, dass nicht einfach nur grosse Agglomerationen ein eigenes Konzessionsgebiet zugesprochen bekommen, sondern dass auch ländliche Regionen, allenfalls so genannte Randgebiete oder auch kleinere Kantone zumindest eine Chance für eine Konzession erhalten.
Eine Präzision zu meinem Antrag möchte ich hier noch anbringen: In meinem Antrag zu Artikel 49 steht bei Absatz 1 "gemäss Bundesrat". Das ist falsch, es sollte heissen: "gemäss Kommission des Nationalrates". Somit geht es in meinem Antrag also lediglich um eine Ergänzung in Absatz 2, also darum, die föderalistische Struktur der Schweiz besonders zu berücksichtigen.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.