Föhn Peter · Nationalrat · 2004-03-04
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-04
Wortprotokoll
Wir sind bei Artikel 50. Es geht hier um die Gebührenanteile bzw. um das Gebührensplitting.
Die Mehrheit verlangt, dass die Gebührenanteile für Radioveranstalter mit Gebührenanteil höchstens 4 Prozent des Ertrages der Radioempfangsgebühren und für Fernsehveranstalter mit Gebührenanteil höchstens 4 Prozent des Ertrages der Fernsehempfangsgebühren betragen. Es geht hier also um ein - ich sage dem jetzt einmal so - doppeltes Gebührensplitting: Einerseits wird gesplittet zwischen SRG und privaten Anbietern - eben diese maximal 4 Prozent, die von der Mehrheit vorgeschlagen werden -, andererseits geht es jetzt auch um das Splitting von Radio- und Fernsehempfangsgebühren.
Genau dasselbe will auch die Minderheit Seiler. Sie will aber diese maximal 4 Prozent in der Gesetzgebung nicht so krass festschreiben, sondern sie will es ein bisschen offener formulieren, indem sie Gebührenanteile von 3 bis 5 Prozent ins Gesetz schreibt. Aber es ist genau das Gleiche gemeint. Ich habe gehört, dass das in der französischen Fassung nicht so gut übersetzt wurde, aber es geht also um dieses doppelte Gebührensplitting von Radioempfangsgebühren einerseits und Fernsehempfangsgebühren andererseits.
Die Minderheit beantragt also 3 bis 5 Prozent - das ist eine doppelte Formulierung - statt dieser maximal 4 Prozent. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Man weiss wirklich nicht, wann vielleicht 4,3 Prozent oder 4,5 Prozent nötig sein werden. Übrigens hat die SRG sich ganz klar dahin gehend geäussert, dass sie diesem Gebührensplitting zustimmen kann; von ihren über 1000 Millionen Franken, die sie einnimmt, fallen dann 40 Millionen Franken für diese Privatradios in den Rand- und Berggebieten ab. Es ist natürlich zu sagen, dass diese einen viel, viel grösseren Aufwand betreiben müssen, um ihre Hörerschaft zu erreichen, als Radios in den städtischen Regionen.
Ich bitte Sie, der Minderheit Seiler zu folgen.