Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-03-04
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-04
Wortprotokoll
Wenn Sie diesen Artikel und die Differenzen genau anschauen, dann stellen Sie Folgendes fest: Der Bundesrat und die Minderheit II (Föhn) wollen hinter das geltende Recht zurückgehen und nichts zu dieser Sache von Angebots- und Meinungsvielfalt sagen. Es ist also ein Rückschritt. Wenn Sie mit dem Bundesrat der Minderheit II zustimmen, dann gehen wir hinter das geltende Recht zurück. Die Mehrheit will beim geltenden Recht bleiben; sie übernimmt genau das geltende Recht. Und die Minderheit I, zu der ich mich zähle, möchte dieses geltende Recht noch etwas konkretisiert im Gesetz haben.
Warum nicht einfach beim geltenden Recht bleiben, wie das die Mehrheit vorschlägt? Das geltende Recht sagt, die Meinungs- und Angebotsvielfalt solle nicht gefährdet werden. Das ist eine hehre Zielsetzung, das ist eine gute Absichtserklärung - aber es reicht nicht, es reicht nicht! Die Minderheit I dagegen, die sagt nicht nur, die Angebots- und die Meinungsvielfalt sollen erhalten bleiben, sondern die sagt ganz konkret, was zu machen ist, damit dieses Ziel auch erreicht wird, dass nämlich eben im Versorgungsgebiet nicht eine Kumulierung der Monopole und - auch noch; nebenbei gesagt - der wirtschaftlichen Vorteile stattfindet. Das macht keinen Sinn, und die Kumulierung dieser Monopole, dieser Medienmonopole, führt ja dann zwangsläufig dazu, dass [PAGE 125] eben die Angebots- und Meinungsvielfalt gefährdet wird. Also: Minderheit I ist konkreter, ist klarer und ist auch zwingender, wenn Sie tatsächlich die Angebots- und Meinungsvielfalt aufrechterhalten wollen.
Ich komme zum Schluss. Herr Föhn hat wortwörtlich gesagt: Die Meinungs- und die Angebotsvielfalt sollen nicht gefährdet werden, "dazu stehen wir". Wenn das so ist, dann, bitte, machen Sie auch ein Gesetz, das dieses Ziel erreicht!
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Minderheit I dafür unterstützen.