Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-04
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-04
Wortprotokoll
Für mich ist klar: Schweizer Fenster unterstehen schweizerischem Recht. Wenn es [PAGE 155] zum Beispiel bei den Schweizer Fenstern von Sat1 und Pro7 darum geht, welche Werbung sie machen dürfen und welche nicht, müssen sie sich an schweizerisches Recht halten. Wir können nun nicht auf der einen Seite die Schweizer Fenster nach Schweizer Recht behandeln, anderseits dann aber sagen, sie seien nicht den schweizerischen Privatveranstaltern gleichgestellt, sondern der SRG. Das würde wieder dem dualen System widersprechen, das wir als Prinzip dieses Gesetzes beschlossen haben. Von daher werde ich mich - ob das nun hier oder nachher im Ständerat ist - gegen die Idee von Herrn Hochreutener wenden.