Goll Christine · Nationalrat · 2000-06-05
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-05
Wortprotokoll
Ich möchte im Zusammenhang mit meinen Ausführungen zur Motion Baumann J. Alexander eine kurze Ergänzung machen.
Wenn wir uns das Postulat Hasler Ernst anschauen, sehen wir, dass es sich in derselben Missbrauchsrhetorik bewegt, wie wir sie vorhin schon von Herrn Baumann J. Alexander gehört haben. Dieses Postulat verlangt jedoch nicht nur eine diskriminierende Bestimmung hauptsächlich für Frauen, sondern es basiert auch auf einer fremdenfeindlichen Stimmungsmache.
Herr Hasler verlangt, dass nach einer Erziehungsperiode die sprachliche Verständigungsfähigkeit - wie er sich ausdrückt - für den Bezug von Arbeitslosengeldern vorausgesetzt wird. Ich möchte Sie bitten, die Begründung des Postulates Hasler sehr genau zu lesen. Herr Hasler sagt nämlich, dass vor allem ausländische Personen überproportional von diesen Gesetzesbestimmungen - gesetzlichen Rechten - Gebrauch machen würden und unterschiebt diesen Personen, dass sie keinen eigentlichen Arbeitswillen hätten oder kaum in der Lage wären, erwerbstätig zu sein. Das sind willkürliche Unterstellungen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang ein Beispiel erwähnen, das ich in meiner früheren Berufspraxis mehr als genug gehört habe: Es geht nicht einfach darum, dass sich ausländische Stellensuchende keine Deutschkenntnisse aneignen wollen; im Gegenteil, es ist sehr oft so, dass Deutschkurse im Rahmen der Arbeitslosenversicherung mit dem Argument nicht bewilligt werden, dass für bestimmte Hilfsarbeiter-, Hilfsarbeiterinnentätigkeiten sprachliche Voraussetzungen in Deutsch nicht notwendig wären.
Herr Hasler verweist in seinem Postulat auf zwei gesetzliche Grundlagen. Er spricht vom Familiennachzug. Der Familiennachzug ist nicht im Avig geregelt, sondern im Anag, im Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern.
Ich möchte Sie bitten, nicht auf diese fremdenfeindliche Stimmungsmache hereinzufallen und dieses Postulat deutlich abzulehnen.