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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-04

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-04

Wortprotokoll

Die vorgeschlagene Variante ist transparenter und insofern auch nachvollziehbar. Es ist klar, dass bei den Gebühren auch diese Elemente, die in Artikel 78 Absatz 1 Buchstaben a bis d genannt sind, mitberücksichtigt werden müssen. Insofern erhält die Verwaltung eine Anleitung, wie sie das handhaben soll. Wenn das alles gestrichen wird, lassen Sie der Verwaltung eigentlich nur eine noch freiere Hand.

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