Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-04
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-04
Wortprotokoll
Die Verbreitung über Leitungen ist für Fernsehprogramme von zentraler Bedeutung. Und weil die Leitungsbetreiber meistens über ein Monopol verfügen, braucht es rechtliche Vorkehren zum Schutz der Rundfunkveranstalter. Der Gesetzentwurf trägt dem Rechnung, und zwar auf die folgende Art und Weise: Konzessionierte Veranstalter - das sind neben der SRG auch private Veranstalter mit einem Leistungsauftrag - haben ein Recht auf unentgeltliche Verbreitung. Auch andere Veranstalter sind den Leitungsbetreibern nicht einfach schutzlos ausgeliefert: Sie können die Aufschaltung ihres Programms beantragen, falls ihr Programm in besonderem Masse zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages beiträgt. Zudem bietet auch noch das Wettbewerbsrecht Schutz vor einem wirtschaftlichen Boykott. Das ist also das Konzept, das wir Ihnen beantragen.
Die Anträge Leutenegger Filippo und Stamm widersprechen diesem Prinzip. Der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit des Kabelnetzbetreibers lässt sich nicht mit der blossen Tatsache begründen, dass ein Veranstalter schweizerischer Herkunft ist. Besteht kein besonderes öffentliches Interesse am Inhalt eines Programms, so lässt sich die Einschränkung der Rechte der Kabelnetzbetreiber nicht rechtfertigen. Der Antrag Stamm missachtet auch das Verhältnismässigkeitsprinzip, da er sämtlichen schweizerischen Veranstaltern einen Zugang verschaffen will. Die einseitige Bevorzugung schweizerischer Veranstalter ist auch im internationalen Verhältnis etwas problematisch.
Der Antrag Schwander geht dann noch weiter. Sie müssen sich praktisch vorstellen, worum es geht. Das würde heissen, dass zum Beispiel 3Sat, an dem die SRG immerhin beteiligt ist und wo man auch schweizerische Informationssendungen sehen kann, weniger Rechte hätte als ein schweizerischer Betreiber, ich sage jetzt U1 oder Züri Plus, ohne irgendetwas gegen diese Sender sagen zu wollen. Aber man muss diese Gewichtung schon auch von der medienpolitischen Bedeutung her sehen und kann nicht einfach sagen, diese seien Schweizer und daher gut, und alle anderen kämen aus dem Ausland und sollten das Nachsehen haben.
Ich erwähne noch TV5. Dieser Sender kommt zwar aus dem Ausland, aber die schweizerische Tagesschau, französisch gesprochen, wird dort ausgestrahlt. Das ist ein wichtiger Sender, der auch von Schweizern in der Schweiz immer gesehen wird. Wieso der jetzt den Kürzeren ziehen soll gegen schweizerische Experimentiersender, ist nicht einzusehen. Ich denke auch an Arte.
Bitte, wahren Sie da die Verhältnismässigkeit!