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Stamm Luzi · Nationalrat · 2004-03-04

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-04

Wortprotokoll

Mein Antrag geht in eine sehr ähnliche Richtung wie derjenige des Vorredners. Ich bitte Sie, beide Anträge gutzuheissen. Falls sich das als "doppelt gemoppelt" erweist, kann der Ständerat immer noch korrigieren.

Mein Vorredner macht auf ein ernstes Problem aufmerksam: Wir haben die Programme der SRG, die verbreitet werden müssen; wir haben die schweizerischen Programme, die einen Leistungsauftrag erhalten und somit verbreitet werden müssen. Wenn Sie zu Artikel 68 Absatz 2 weitergehen, finden Sie eine dritte Kategorie: Das sind die ausländischen Programme wie 3Sat, TV5, Arte, die aufzuschalten sind. Vergessen wurde aber eine Kategorie, die dazwischen möglich ist, nämlich die schweizerischen Programme, die keinen Leistungsauftrag haben.

Ich bringe Ihnen ein konkretes Beispiel: Es gibt den unter Jugendlichen sehr beliebten Sender Viva; das ist ein Musiksender, der in der Schweiz produziert wird. Er bietet einen Grossteil schweizerischer Musikproduktionen - bis zu 20 Prozent -, und er hat keinen Leistungsauftrag. Es geht jetzt nicht an, dass sich Sender wie Viva künftig um eine Konzession bewerben müssen und dann von diesem staatlichen Entscheid abhängig sind. Betreibern von Sendern wie Viva sollte garantiert werden, dass sie ein Aufschaltungsrecht haben, wenn sie ein Programm produzieren. Es kann nicht sein, dass die Kabelbetreiber ausländische Programme, aus Ländern von Portugal bis zur Türkei gratis aufschalten, um attraktiver für die Kundschaft zu sein, wogegen die schweizerischen Programme, die keinen Leistungsauftrag haben, zwischen Tür und Angel stehen und kein Aufschaltungsrecht haben. Das geht nicht.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.