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Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-04

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-04

Wortprotokoll

Mit diesen Anträgen will man hier nicht "entschlacken", sondern man will hier streichen und auf den Publikumsrat verzichten. Das heisst, dass er dann in dieser Form im Ständerat gar nicht mehr Gegenstand der Beratung ist. Wenn Sie im Ständerat eine Reflexion darüber auslösen wollen, dann müssen Sie das jetzt so drin lassen; dann kann der Ständerat die Sache nochmals gründlich überdenken.

Aber lassen Sie mich noch etwas sagen: Die Kommission hat ja dieses Instrument eingeführt. Es wurde in der Kommission an sich unbestritten eingeführt, weil es bisher die Publikumsräte der SRG gab; sie waren eine Institution der Unternehmung oder der Organisation SRG. Da ja heute neu nicht nur die SRG einen Leistungsauftrag hat, hätte man jetzt sagen können: Jede Unternehmung, die einen solchen Leistungsauftrag hat, muss einen Publikumsrat schaffen. Sie hätten dann im Land etwa fünfzig Publikumsräte regulieren müssen, und das wollten wir verhindern.

Deshalb sagten wir, dass wir einen Publikumsrat für die SRG und für alle Anbieter mit einem Leistungsauftrag schaffen. Er hat keine Weisungsbefugnis, das steht hier ausdrücklich; er hat keine Sanktionsbefugnisse; er ist ein begleitendes Organ, das die Medienlandschaft, wie wir sie jetzt gestalten, vonseiten des Publikums mit führt. Meines Erachtens ist es keine schlechte Konstruktion, wenn wir das Publikum irgendwo mit einbeziehen. Dafür haben wir dieses Gefäss geschaffen. Es ist mir bewusst, dass es rechtlich keine Wirkung, keine Befugnisse hat; es ist aber doch eine Referenz für das Zusammenspiel zwischen den Unternehmungen, die Leistungsaufträge haben, und dem Publikum. Das war der Grund, weshalb wir das übernommen haben. [PAGE 133]

Die einzelnen Anbieter sind selbstverständlich frei, im Rahmen ihrer Organisation irgendwelche Gremien zu schaffen. Darüber haben wir aber nicht zu legiferieren. Wir wollen das nicht regulieren. Wir waren einfach der Auffassung, dass es sich hier lohnt, ein solches Organ zu haben, das diese ganze Geschichte begleitet.

Noch eine Bemerkung zum Antrag der Minderheit Föhn: Wir waren klar der Meinung - mit 13 zu 5 Stimmen -, es sei klug, wenn wir schon eine solche Vielfalt von Vertretern aus dem Publikum einbeziehen, dort auch die Medienwissenschaft einzubinden. Es ist doch im Grunde genommen auch für die Öffentlichkeit von Bedeutung, zu hören, wie Medienwissenschaftler diesen Prozess beurteilen. Das war die Idee.

Aber wie gesagt, es ist für die Struktur und die Organisation der SRG, wie wir sie jetzt nach unserem Modell konzipiert haben, nicht matchentscheidend. Es ist eine Referenz für das Publikum, hier ein Gefäss zu haben und mitwirken zu können, ohne das Ganze zu überregulieren. In diesem Sinne möchte ich Sie bitten: Stimmen Sie dieser Konzeption trotz gewisser Zweifel zu, dann kann der Ständerat die Sache nochmals überdenken. Er hat so eine Vorgabe. Wenn Sie hier streichen, dann hat er keine Vorgabe mehr.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen und dieses Kapitel im Gesetzentwurf zu lassen.

Noch eine Bemerkung zum Antrag Schlüer. Ich gehe nicht auf Herrn Schlüers Unterstellungen ein, ich möchte das ganz sachlich machen. Sein Antrag, die Bundesversammlung hier zum Wahlorgan zu machen, bedeutet meines Erachtens wirklich, die Sache auf die Spitze zu treiben. Damit würden Sie diesen Publikumsrat noch vollends politisieren, und das ist wirklich nicht das, was wir in diesem Zusammenhang brauchen.

Ich empfehle Ihnen mit Überzeugung die Ablehnung dieses Antrages.