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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-04

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-04

Wortprotokoll

Es geht hier um den bevorzugten Zugang zu Frequenzen. Das Gesetz sieht vor, dass ein solches Zugangsrecht nur via Konzession vergeben werden kann. Das hat seinen Grund: Die Frequenzen sind rar; sie müssen geplant und koordiniert werden. Wenn freie Plätze zur Verfügung stehen, die zu bevorzugten Bedingungen abgegeben werden sollen, muss das im Rahmen einer Ausschreibung geschehen. Wer in der Ausschreibung den Zuschlag erhält, kann dann die Frequenz nutzen.

Das Gesetz sieht drei Arten von solchen Zugangsrechten vor: für die SRG - sofern sie vom Bundesrat eine Konzession erhält, die das Recht zur Nutzung von Frequenzen beinhaltet -, für Splittingveranstalter mit Frequenznutzungsrecht sowie für andere Veranstalter, die sich in einer Ausschreibung für ein Zugangsrecht erfolgreich beworben haben. All diese Veranstalter haben einen bevorzugten Zugang. Solange aber Frequenzen so knapp sind, ist eine Nutzung nur über Zugangsrechte möglich, und um solche Rechte kann man sich in einem Ausschreibungsverfahren bewerben.