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Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-04

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-04

Wortprotokoll

Sie erinnern sich, dass die Beratungen der Kommission hier ja einigen Staub aufgewirbelt haben, als wir in einer ersten Lesung noch eine strengere Fassung gewählt haben und dann in der zweiten Lesung darauf zurückgekommen sind.

Das Ganze hängt mit Artikel 54 zusammen, mit den Konzessionsvoraussetzungen. Dort haben wir jetzt eine "weichere" Fassung. Dort haben wir nicht gesagt, dass die Konzessionsvoraussetzung nicht gegeben sei, wenn jemand eine marktbeherrschende Stellung hat, sondern es muss nur die Angebots- und Meinungsvielfalt gewährleistet sein. Jetzt ist es natürlich tatsächlich so, dass gemäss Definition der Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt in Artikel 82 - wenn Sie sie so definieren - diese gefährdet ist, wenn eine marktbeherrschende Stellung vorliegt. Damit schaffen Sie wieder neue Voraussetzungen bei Artikel 54: Das heisst, wir hebeln eigentlich den Entscheid, den wir bei Artikel 54 gefällt haben, damit wieder aus. Ich muss gestehen: Da ist der Antrag der Kommissionsmehrheit nicht ganz konsistent. Ich habe deshalb grosses Verständnis, wenn Einwände gegen die Vorlage der Kommissionsmehrheit vorgebracht werden, weil wir in Artikel 54 eigentlich klar einen Entscheid gefällt haben, wonach die Meinungs- und Angebotsvielfalt durch die marktbeherrschende Stellung noch nicht gefährdet wird; das war ein Entscheid des Rates im Sinne der Kommissionsmehrheit. Diese Definition hier würde jenen Entscheid jetzt wieder aushebeln.

Ich muss aber hier im Namen der Kommission sagen - wir haben die Mehrheitsfassung mit 10 zu 8 Stimmen respektive mit 10 zu 9 Stimmen verabschiedet -: Im Lichte des Willens, den der Rat vorhin zum Ausdruck gebracht hat, müsste man bei Artikel 54 konsequenterweise eigentlich dem Bundesrat folgen und hier eben nur die Kann-Formel aufnehmen, weil es nicht zwingend ist, dass die marktbeherrschende Stellung bereits die Angebotsvielfalt gefährdet; da würden wir uns selber widersprechen.

Die Kommission beantragt Ihnen formell - eben mit 10 zu 8 Stimmen respektive mit 10 zu 9 Stimmen -, an ihrer Fassung festzuhalten. Ich habe aber Verständnis dafür, wenn man zum Entscheid im Zusammenhang mit Artikel 54 zurückkehren würde und deshalb entweder dem Entwurf des Bundesrates oder dann der Minderheit Weigelt zustimmt.