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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-03-04

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-04

Wortprotokoll

Hier möchte Ihnen die Minderheit ein anderes Konzept vorstellen als jenes der Kommissionsmehrheit. Sie ersehen aus der Fahne, dass der Bundesrat für die Forschung eigentlich eine kurze Bestimmung vorgeschlagen hat. Es braucht die Forschung; wir müssen Genaueres über die Art des Medienkonsums wissen, und es ist unbestritten, dass das gemacht werden muss.

Die Mehrheit hat diese Aufgabe im Konzept einer Stiftung für Nutzungsforschung umgesetzt, und das ist in eine sehr aufwendige und auch etwas langfädige Gesetzgebung gefasst. Wie Sie sehen, erstreckt sie sich auf Ihrer Fahne über die Seiten 66, 67 und 68.

Demgegenüber stellt das Konzept der Minderheit einige wenige, wichtige Grundsätze im Gesetz fest und überlässt nachher der Institution Nutzungsforschung die weitere Ausgestaltung. Das läuft also von der Idee her absolut kongruent mit dem, was wir in Artikel 60a mit dem Publikumsrat ebenfalls gemacht haben. Dies als Hinweis vor allem an die bürgerliche Ratshälfte.

Was will die Minderheit konkret mit dem Konzept Nutzungsforschung? Es soll von den Interessierten und der SRG gemeinsam eine Organisation geschaffen werden, welche erstens wissenschaftlich und unabhängig Daten über die Radio- und Fernsehnutzung beschafft. Als Zweites möchten wir, dass diese Forschungsorganisation diese Nutzungsdaten auch zur Verfügung stellt - dem Bundesamt selbstverständlich, aber auch weiteren Interessierten, und zwar nicht nach Belieben, sondern zu kostendeckenden Preisen. Auch hier bauen wir ein Marktelement ein.

Zum Dritten müssen die Daten natürlich auch der Forschung und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Schliesslich muss auch eine Möglichkeit gefunden werden, dass die Berg- und Randregionen bei der Kostendeckung nicht zu kurz kommen. Als generelle Vorschrift in Artikel 85a Absatz 3 beantragen wir, dass der Bundesrat Vorschriften zur Sicherstellung der Wissenschaftlichkeit aufstellen kann. Dies der Inhalt des Antrages.

Zur Begründung ganz kurz Folgendes: Nutzungsforschung ist keine Staatsaufgabe und muss auch nicht über eine vom Staat einzurichtende Stiftung erfolgen. Der Antrag zielt auf eine unabhängige Branchenlösung der Interessierten ab, und die Rechtsform ist so zu wählen, dass sie vernünftig ist und den Interessierten entspricht. Die Nutzungsforschung soll grundsätzlich auch kostendeckend sein - deshalb die Kostenpflichtigkeit in unserem Antrag. Diejenigen Unternehmen, die diese Daten brauchen, sollen sie auch bezahlen; das ist ein rein marktwirtschaftliches Konzept.

Ich möchte Ihnen also beliebt machen, dass Sie in einem kurzen Artikel 85a, der natürlich über Artikel 85 eingeleitet wird, all das verpacken, was in Artikel 85a in der Fassung der Mehrheit der Kommission über zwei Seiten hinweg ausführlich und in allen Details geregelt wird. Wir beantragen also eine kurze, schlanke, einfache Gesetzgebung, die das Notwendige festhält und das Übrige den Playern, den Branchenpartnern, überlässt.

Ich kann abschliessend vielleicht noch diesen Hinweis geben: Diese Alternative ist ganz am Schluss in die zweite Lesung der Kommission gekommen. Wir waren unter Zeitdruck, wir wollten die Beratung vor der letzten Session abschliessen, und da konnten wir kaum mehr über diese Alternative diskutieren. Wir wussten auch nicht, wie die Branchenleute darauf reagieren würden. In der Zwischenzeit sind meine Informationen die, dass nicht nur die SRG das begrüssen würde, sondern auch die übrigen Branchenpartner, die hier involviert sind und gemeinsam handeln müssen. Es lohnt sich also, auf dieses Alternativkonzept einzuschwenken, eine schlankere Gesetzgebung zu machen, die etwas kompliziertere Lösung mit einer unabhängigen Nutzungsstiftung mit allem Drum und Dran wegzulassen und das auszubauen, was heute schon besteht, es aber weiterzuentwickeln und zu verbessern.

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