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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-04

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-04

Wortprotokoll

Zum Antrag Berberat: Es geht um die Frage des Zugangs zu einer Sendung. Das Problem ist nicht neu, und das Problem ist auch schon mehrfach abgehandelt worden. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung sagt, im Prinzip gebe es kein Recht auf Zugang zu einer Sendung, ausser in speziellen Fällen. Ein solcher spezieller Fall kann vor Wahlen vorliegen, wenn eine politische Partei oder ein Kandidat zu einer Diskussion oder zu einer Sendung, in der alle Kandidaten vorgestellt werden, nicht zugelassen würde. Dann könnte ein solcher Fall vorliegen.

Bis jetzt war allerdings dieses Problem unserem Departement zugeteilt. Wir hatten die Freude, über solche Fragen zu entscheiden. Eine dieser Fragen stellte sich, als eine Initiative lanciert wurde und das dann in der "Tagesschau" nicht rapportiert wurde. Der Initiant war beleidigt und sagte, er habe ein Recht, dass die Tatsache, dass er eine Initiative lanciert habe, in der "Tagesschau" käme. Da gab es ein riesiges Verfahren, hin und her, Bundesgericht, Departement, Bakom. Wir stritten uns, wer zuständig sei. Jetzt wollen wir das, weil es die Programmgestaltung angeht, der UBI geben. Es ist also nicht so, dass wir ein neues Problem schaffen, sondern wir lagern es von der administrativen bzw. politischen Behörde in die unabhängige UBI aus.

Von daher ersuche ich Sie, das zu belassen. Sonst ist nur wieder nicht geregelt, wer zuständig ist.

Was die übrigen Anträge, also die Anträge Leutenegger Filippo und Schlüer, angeht, ersuche ich Sie, der Mehrheit zu folgen, und ich bin gewiss, dass die Kommissionssprecher das noch näher begründen können.