Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-04
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-04
Wortprotokoll
Zum Antrag Leutenegger Filippo bei Artikel 86 möchte ich nicht Stellung nehmen, der lag in der Kommission nicht vor. Es ist auch nicht matchentscheidend, ob der Bundesrat jetzt auch den Präsidenten oder nur die Mitglieder wählt. Das stand nicht zur Debatte, und ich kann mich als Kommissionssprecher nicht dazu äussern.
Ich möchte aber etwas zu seinen Anträgen zur Ombudsstelle sagen, Herr Bundesrat Leuenberger ist teilweise schon darauf eingegangen: Die Konstruktion der Kommission sieht vor, dass wir eine sprachregionale Ombudsstelle schaffen, die dann für alle Veranstalter zuständig ist, also sowohl für die SRG-Veranstalter als auch für die jeweiligen Privaten mit Leistungsauftrag. Diese Konstruktion ist bewusst so gewählt, dies aus zwei Gründen: [PAGE 150]
1. Wir hätten sonst einfach eine Vielzahl von Ombudsstellen. Jeder Veranstalter müsste eine Ombudsstelle einrichten, was für den Zuschauer oder Zuhörer eine recht verwirrliche Sache wäre, er müsste dann zuerst einmal an die richtige Adresse kommen. Wir finden eigentlich Folgendes richtig: Wenn man jetzt schon eine Gleichbehandlung der verschiedenen Anbieter schafft - wir gehen davon aus, dass das dann vielleicht fünfzig oder mehr Anbieter sind, die da auf dem Markt sein werden -, sollte man hier auch eine sprachregionale Ombudsstelle für alle schaffen.
2. Das hat auch den Vorteil, dass wir dann eine einheitliche Praxis in der Behandlung von Beschwerden entwickeln. Das ist kein Zeichen des Misstrauens gegen die Tätigkeit der bisherigen Ombudsstelle der SRG. Aber jetzt haben wir im Gesetz nicht mehr nur die SRG mit dem Leistungsauftrag, sondern eben noch eine Vielzahl anderer. Wir sind überzeugt, dass es für diese anderen und die Kleinen auch ein sehr grosser Aufwand ist - administrativ, bürokratisch und so -, und wir möchten sie davon entlasten, indem wir sprachregional für alle eine Ombudsstelle als Anlaufstelle schaffen.
Das ist die Motivation der Kommissionsmehrheit für ihre Konzeption.
Ich glaube nicht, Herr Leutenegger, dass es matchentscheidend ist. Ihr Konzept führt einfach zu einer Vervielfachung von Institutionen, denn jeder wird gezwungen sein, eine solche Ombudsstelle einzurichten und Leute zu suchen und zu administrieren usw., und das wollten wir verhindern.
Wichtig scheint mir aber noch Folgendes: Sie haben darauf hingewiesen, dass diese Ombudsstellen der UBI unterstellt und durch sie gewählt würden und infolgedessen nicht unabhängig seien. Die UBI selber hat schon eine gewisse Unabhängigkeit, obwohl sie ursprünglich vom Bundesrat gewählt worden ist. Auch wenn eine solche Institution vom Bundesrat gewählt wird, ist sie unabhängig, sofern der Bundesrat in der Sache keinerlei Durchgriffsrechte hat, und diese hat er hier explizit nicht. Das Gesetz sichert der UBI ihre Unabhängigkeit zu; der Bundesrat hat keine Interventionsmöglichkeit bezüglich der Tätigkeit der UBI. Das haben wir gesetzlich ganz klar eingegrenzt. Deshalb würde ich hier nicht konstruieren und sagen, die UBI sei unselbstständig, folglich seien auch die Ombudsstellen, die von der UBI gewählt würden, unselbstständig.
Die Kommission schlägt Ihnen hier für die Praxis eine einfachere Lösung vor, eine abgespeckte Lösung mit einer statt mit fünfzig Ombudsstellen. Wir glauben nicht, dass damit die Unabhängigkeit irgendwie infrage gestellt wäre.
Zum Antrag Berberat möchte ich mich nicht äussern; er lag in der Kommission nicht vor. Herr Bundesrat Leuenberger hat Ihnen dazu seine Interpretation gegeben.