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Wäfler Markus · Nationalrat · 2004-03-11

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-11

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit der Streichung von Artikel 1 Absatz 3 die Unterstellung der wissenschaftlichen Forschung unter dieses Gesetz.

Ich tue dies mit folgender Begründung: Aus meiner Sicht lässt sich eine Ausnahme der wissenschaftlichen und medizinischen Forschung vom vorliegenden Gesetz sachlich nur schwer rechtfertigen. Es liegt meiner Ansicht nach im ureigenen Interesse der wissenschaftlichen und medizinischen Forschung, wenn sie sich in diesem ethisch heiklen Gebiet der genetischen Forschung am Menschen ebenfalls in einem klaren gesetzlichen Rahmen bewegt, statt in einem gewissen Sinne in einer Art Grauzone eine Art von Narrenfreiheit zu geniessen. Es liegt nach meiner Einschätzung auch im Interesse einer qualitativ hoch stehenden und ethisch von der Gesellschaft als glaubwürdig akzeptierten Forschung im Bereich der Genetik beim Menschen, sich hier klaren und transparenten gesetzlichen Regeln zu unterstellen, um bei der genetischen Forschung am Menschen auch eine verbesserte Rechtssicherheit für die Forschung selbst zu erreichen.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Antrag, Absatz 3 ersatzlos zu streichen, zu unterstützen.

Gleichzeitig ersuche ich Sie um Einfügung eines neuen Absatzes 4, welcher die pränatale genetische Untersuchung verbietet, ebenfalls bei In-vitro-Embryonen. Die Vertreter der EDU beantragen Ihnen, in dieses Gesetz mit einem neuen Absatz 4 ein Verbot von pränatalen genetischen Untersuchungen an Ungeborenen und In-vitro-Embryonen einzufügen. Verschiedene Sprecher der Kommission und auch der Fraktionen haben in ihren Voten die heikle Frage und die Schwierigkeiten, hier eine befriedigende, praktikable Lösung zu finden, ebenfalls erwähnt.

Weshalb ein Verbot? Unsere Gesellschaft befindet sich heute aus meiner Sicht in einem ethischen Zustand, in welchem sie sich herausnimmt, einerseits das Leben gemäss den jeweiligen Interessen zu manipulieren und andererseits zwischen so genannt lebenswertem und lebensunwertem Leben zu unterscheiden. Was unter lebenswertem und lebensunwertem Leben zu verstehen ist, definieren die jeweiligen Inhaber der politischen Mehrheiten in Volk und Parlament. Als lebensunwert wird heute zunehmend Leben empfunden, welches scheinbar oder real die eigenen egoistischen Lebensziele infrage stellt oder aber auch mit der persönlichen Konfrontation mit Schwäche, mit Krankheit oder Leiden verbunden ist. Wir wollen menschliches Leben im gewünschten Zeitpunkt, mit der gewünschten Gesundheit, dem gewünschten Geschlecht und Phänotyp. Dazu geben uns die modernen Möglichkeiten der Medizintechnik die Werkzeuge in die Hand - begonnen bei der künstlichen Befruchtung, sogar in vitro, pränatale Diagnostik, Abtreibung und Euthanasie. In Entwicklung sind auch Methoden der Genmanipulation und des Klonens, welche zweifelsohne in naher oder ferner Zukunft in die Praxis "entlassen" werden.

Diese Entwicklung steht in Widerspruch zum verfassungsmässigen Grundrecht auf Leben, welches wohl kaum in ein Recht auf Manipulation des Lebens umgedeutet werden darf, aber sie steht auch in Widerspruch zur verfassungsmässig geschützten Menschenwürde. Eine Gesellschaft, welche je nach den Interessen der Inhaber der politischen Mehrheiten am Beginn und am Ende unseres natürlichen menschlichen Lebens zu manipulieren beginnt, gefährdet sich selber. Denn das, was als lebenswert und als lebensunwert definiert wird, bleibt nicht statisch, sondern befindet sich in einer dynamischen Entwicklung, welche schleichend den Schutz des Lebens unterwandert.

Ein Schritt in Richtung dieser schleichenden Aufweichung des Schutzes des Lebens, in diesem Fall der wehrlosesten Glieder unserer Gesellschaft, der ungeborenen Generation, ist aus unserer Sicht die pränatale genetische Untersuchung an Ungeborenen und auch an In-vitro-Embryonen. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt die pränatale genetische Untersuchung zu; wenn ich richtig gezählt habe, ist die pränatale genetische Untersuchung in ungefähr 16 von 44 Artikeln erwähnt.

Es ist auch ersichtlich, dass diese Untersuchungen immer der Absicht dienen, den ungeborenen Menschen auf allfällige genetische Defekte, abnormale Entwicklungen und Gesundheitsstörungen zu untersuchen, um ihn bei positivem Befund möglichst vor der Geburt zu liquidieren - entschuldigen Sie diesen Ausdruck.

Pränatale genetische Untersuchungen führen zwangsläufig eines Tages zur Selektion. Persönlich habe ich subjektiv den Eindruck, dass wir es hier mit einer Art von Jagdpatent auf Ungeborene zu tun haben. Wenn im Falle der vorgesehenen Regelung mit pränatalen genetischen Untersuchungen an Ungeborenen belastende Diagnosen gestellt werden, entsteht auf die betroffene Mutter ein enormer psychischer [PAGE 311] Druck, die Schwangerschaft abzubrechen. Dies ist auch in Artikel 18 Absatz 2 erwähnt. Dieser Druck auf die Mutter wird umso grösser, als sie gemäss heutiger Regelung zusammen mit dem Arzt allein entscheiden muss. Die pränatale genetische Untersuchung birgt im vorliegenden Entwurf trotz anders lautender Diskriminierungsverbote, wie sie in Artikel 4 oder in den Bestimmungen im 5. Abschnitt formuliert sind, ein gewisses Risiko, dass z. B. Krankenkassen und Lebensversicherer eines Tages entsprechende Diagnosen für risikogerechte Prämien einfordern werden. Unsere Verfassung schützt das Recht auf Leben und die Menschenwürde. Dieser verfassungsmässige Schutz ist auch den Ungeborenen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand zuzuerkennen.

Wir bitten Sie, unserem Antrag für ein Verbot pränataler Untersuchungen in diesem Gesetz zuzustimmen. Wir danken Ihnen im Namen der ungeborenen Generation.