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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2004-03-11

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-11

Wortprotokoll

Wissenschaft und Forschung haben in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Das neue Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen ist denn auch ein wichtiger Schritt in die Zukunft - ein Schritt, der insbesondere mit Blick auf die Perspektiven zur Bekämpfung und Heilung schwerster Krankheiten viele Hoffnungen weckt, der angesichts der Möglichkeiten aber natürlich auch Ängste hervorruft.

Wir sind uns einig, dass die Chancen von genetischen Untersuchungen am Menschen wahrgenommen und genutzt werden sollen. Es gilt aber genauso, die Ängste ernst zu nehmen. Einmal mehr ist es deshalb aus Sicht der SVP-Fraktion nötig, hier keine generellen Verbote zu beschliessen, wohl aber einen engen Rahmen für einen verantwortungsvollen Umgang mit genetischen Untersuchungen, eine gute Kontrolle und einschränkende Regelungen, welche Missbräuche verhindern. Genetische Untersuchungen können zur Diagnose, Prävention und Therapie unheilbarer Krankheiten - von denen wir vor zehn oder zwanzig Jahren noch nicht einmal wussten - beitragen und damit viel Leid verhindern oder wenigstens vermindern helfen.

Aber auch ethische Grundsätze und Menschenrechte müssen in die Beurteilung einbezogen werden. So gibt es zwingende Grundsätze, welche wir für die einzelnen Bereiche festzulegen haben und welche auch dieses Gesetz prägen. Das ist einerseits das grundsätzliche Verbot der Diskriminierung einer Person wegen ihres Erbgutes und andererseits das Recht auf Nichtwissen. Ganz wichtig ist sodann unseres Erachtens auch, dass der Entscheid letztlich dem Einzelnen überlassen bleibt. Eine notwendige Voraussetzung dafür ist einmal mehr eine umfassende und gute Information und Beratung; entsprechende Möglichkeiten müssen geschaffen werden.

Der hier zu diskutierende Gesetzentwurf beinhaltet weit reichende Regelungen bezüglich des Medizinal-, Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereichs und der Verwendung von DNA-Profilen. Es stellte sich deshalb auch die Frage des Einbaus dieser Regelungen in die einzelnen Bereiche. Angesichts der schwierigen Thematik ist es aber hier sicher richtig, ein Spezialgesetz zu erlassen, mit dem wir der Rechtsanwendung im ganzen Gebiet der genetischen Untersuchungen einen einzigen Erlass zur Verfügung stellen. Damit können insbesondere alle Bereiche nach den gleichen Rechtsgrundsätzen behandelt werden, wobei es gleichzeitig wichtig ist, für Anpassungen und neue Regelungen offen zu sein. Mit einem Spezialgesetz werden künftige nötige Revisionen erleichtert. Die Forschung, das ist klar, verdient eine spezielle Behandlung, die mit dem geplanten Gesetz über die Forschung am Menschen auch vorgesehen ist.

Der vorliegende Entwurf enthält insgesamt ausgewogene Regelungsvorschläge. Namens der einstimmigen SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten.