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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-11

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-11

Wortprotokoll

Dieses Gesetz ist die Folge des Umstandes, dass die Genetik ein neues Gebiet und für viele die grosse Zukunft ist. Ihre Eintretensdebatte hat erneut gezeigt, dass genetische Diagnostik für den Kranken die Hoffnung, für die Wissenschaft eine Vision bedeutet und in der Gesellschaft oft mit Ängsten verbunden ist; das nimmt dieses Gesetz auf. Die Eintretensdebatte hat auch gezeigt, dass man sich offenbar in den grossen Fragen finden kann, um dieses Spannungsfeld zu bewältigen.

Wir haben mit dem Verfassungsartikel vom 17. Mai 1992 - das ist die Grundlage für dieses Gesetz - den Erlass von Vorschriften auf dem Gebiet der Gentechnologie im Humanbereich als Auftrag erhalten. Danach darf das Erbgut einer Person nur untersucht, registriert oder offenbart werden, wenn die betroffene Person zustimmt oder das Gesetz es vorschreibt. Das ist der Rahmen, der durch die Verfassung gegeben ist.

Wir haben damals in einem ersten Schritt mit dem Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten und vermissten Personen einen ersten Teilauftrag erfüllt. Der Erlass wurde in der Schlussabstimmung vom 20. Juni 2003 verabschiedet.

Nun gilt es, entsprechend dem Verfassungsauftrag auch das geplante Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen zügig zu behandeln. Dabei kann ich mich auf die Ausführungen der Kommissionssprecher stützen. Was sie gesagt haben, wiederhole ich hier nicht, denn wir haben Einigkeit zwischen der überwiegenden Mehrheit des Parlamentes und dem Bundesrat in Bezug auf die Qualitätssicherung, in Bezug auf die genetische Beratung und in Bezug auf die pränatale Diagnostik.

Wir haben dann ein Gebiet, auf dem keine Einigkeit besteht. Das ist die ganze Frage der Versicherungen, der Auskunftspflicht usw. Das wird uns bei den Artikeln 27 und 28 beschäftigen. Ich erlaube mir, hier jetzt nicht darauf einzugehen, sondern dazu später Stellung zu nehmen.

Ich halte hier abschliessend fest: Es ist nicht allein der wissenschaftliche Fortschritt, der die genetische Diagnostik prägt. Die Qualität dieses Fortschritts hängt zu einem guten Teil auch von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Die sind ebenso wichtig. Dabei soll Genetik weder in ein schlechtes Licht gerückt noch verharmlost werden. Es ist also eine Gratwanderung, was wir hier machen. Die Verfassung sieht nämlich ausdrücklich keine Verbotsregelung vor, aber sie verpflichtet den Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass Missbräuche nicht möglich sind. Das sind die Leitplanken. Ich bitte Sie, dies dann auch in der Detailberatung zu beachten.

Der Bundesrat ist erfreut über die positive Aufnahme dieses Gesetzes, wie dies in Ihrer Kommission, aber auch heute in der Eintretensdebatte zum Ausdruck gekommen ist.

Ich bitte Sie, das Gesetz in diesem Sinne zu gestalten.