Riklin Kathy · Nationalrat · 2004-03-11
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-11
Wortprotokoll
Wir behandeln heute ein recht kompliziertes Geschäft, das uns bereits einmal beschäftigt hat. Es geht um die Genehmigung des Übereinkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Hinblick auf die Beteiligung der Schweiz an den sechsten EU-Forschungsprogrammen.
Die WBK hat an ihrer Sitzung vom 19. Februar dieses Jahres die Botschaft über die Genehmigung des Übereinkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Hinblick auf die Beteiligung der Schweiz an den sechsten EU-Rahmenprogrammen eingehend diskutiert und einstimmig gutgeheissen.
Einen grossen Teil unserer Zeit haben wir den aktuellen Budgetschwierigkeiten gewidmet. Es gibt grosse Probleme bei der Finanzierung von Schweizer Beteiligungen an Projekten der sechsten EU-Rahmenprogramme, die im Jahre [PAGE 296] 2003 bewilligt wurden und damit in die leider noch nicht ratifizierte Periode fallen. Die Informationen über die finanzielle Situation dieses wichtigen Forschungsprogramms durch das zuständige Departement waren nicht optimal, und der verantwortliche Bundesrat Pascal Couchepin konnte an der Kommissionssitzung leider nicht teilnehmen. Die WBK hat daher einen Zusatzbericht über die finanzielle Situation bei der schweizerischen Beteiligung am sechsten EU-Rahmenprogramm verlangt und am 5. März 2004 erhalten. Sie hat zudem eine Motion zur dringenden Aufstockung des Verpflichtungskredites für die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz am sechsten EU-Rahmenprogramm mit 17 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen und eingereicht.
Lassen Sie mich zunächst kurz die wichtigsten Punkte des erneuerten Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften zusammenfassen. Einstimmig hiess die WBK die Genehmigung des Übereinkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Hinblick auf die Beteiligung der Schweiz an den sechsten EU-Rahmenprogrammen 2002-2006 gut. Das Abkommen wird bereits seit dem 1. Januar 2004 provisorisch angewendet. Dies bedeutet, dass Schweizer Forschende heute gleichberechtigt mit ihren europäischen Partnern an Rahmenprojekten teilnehmen können. Sie erhalten nun die Förderbeiträge direkt von der Europäischen Kommission. Die Schweizer Forscherinnen und Forscher können neu ab diesem Jahr endlich auch die Projektleitung übernehmen. Das Forschungsabkommen ist inhaltlich eine Erneuerung des am 21. Juni 1999 abgeschlossenen Abkommens über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, das Teil der ersten bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU war. Das 1999 von Parlament und Volk gutgeheissene Abkommen - eines der sieben bilateralen Abkommen - sah die Möglichkeit einer Erneuerung für die Vollbeteiligung der Schweiz an künftigen EU-Rahmenprogrammen vor. Es lief mit dem Ende der fünften EU-Rahmenprogramme per 31. Dezember 2002 aus und musste für die sechsten EU-Rahmenprogramme neu ausgehandelt werden.
Für die Vollbeteiligung der Schweiz an den sechsten EU-Rahmenprogrammen haben wir hier im Saal am 6. Juni 2002 mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz bereits einen Verpflichtungskredit von 869 Millionen Franken - 835 Millionen für die Vollbeteiligung und 34 Millionen Franken für die Begleitmassnahmen in der Schweiz - bewilligt. Im Ständerat wurde dieses Geschäft einstimmig gutgeheissen; der Nationalrat hat ihm mit 141 zu 4 Stimmen zugestimmt. Wir gingen damals davon aus, dass das Abkommen im Jahr 2003 in Kraft treten könnte. Dies war leider nicht möglich. Am 19. Juni 2003 wurde daher der Verpflichtungskredit durch den Nachtrag I um 62 Millionen Franken gekürzt. Der Grund für die Kürzung war wie gesagt der Umstand, dass die Schweiz nicht per 1. Januar 2003 an die neuen, sechsten Rahmenprogramme assoziiert werden konnte und in der Folge auch kein Beitrag für die Vollbeteiligung nach Brüssel bezahlt werden musste. So weit die Leidensgeschichte dieses Abkommens.
Das Ergebnis der Verhandlungen mit der EU-Kommission, der nun vorliegende Vertrag, ist im Wesentlichen eine Erneuerung des bisherigen Vertrages zu den fünften Rahmenprogrammen - mit zwei Ausnahmen. Lassen Sie mich kurz die zwei Neuerungen erläutern:
Die Modalitäten der Finanzkontrolle wurden im erneuerten Übereinkommen in einem eigenen Anhang, dem Anhang C zum Übereinkommen, festgehalten und präzisiert. Diese Modalitäten der Finanzkontrolle entsprechen den Bestimmungen in den Projektverträgen, die zwischen den einzelnen Projektkonsortien und der Europäischen Kommission abgeschlossen werden. Sie beinhalten das Recht der Europäischen Kommission, bei den Empfängerinnen und Empfängern der Förderbeiträge Kontrollen über die rechtmässige Verwendung der Beiträge vorzunehmen. Diese Projektverträge werden auch von den Schweizer Beitragsempfängern unterzeichnet. Wenn eine Schweizer Partnerin die Projektleitung übernimmt, bedeutet dies, dass sie die Beiträge der Europäischen Kommission für Partner in anderen Ländern verwaltet. Die Eidgenössische Finanzkontrolle war an der Aushandlung der Modalitäten der Finanzkontrolle beteiligt; sie ist folglich mit deren Inhalt vollumfänglich einverstanden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle kann zudem an den Überprüfungen der Verwendung der Förderbeiträge teilnehmen.
Zur provisorischen Anwendung der Verträge: Die provisorische Anwendung des Forschungsabkommens seit dem 1. Januar 2004 erlaubt es den Schweizer Forscherinnen und Forschern nun endlich, gleichberechtigt mit ihren europäischen Partnern an den Projekten der EU-Rahmenprogramme teilzunehmen. Ohne die Möglichkeit einer provisorischen Anwendung hätte die Ratifikation abgewartet werden müssen, die erst im Laufe des Jahres 2004 erfolgen kann. Da das Forschungsabkommen für die Dauer der sechsten EU-Rahmenprogramme bis Ende 2006 befristet ist, wäre eine weitere Verzögerung für die Möglichkeit der gleichberechtigten Teilnahme der Schweizer Forscherinnen und Forscher sehr ungünstig gewesen. Die offizielle Projektleitung hätte weiterhin nicht übernommen werden können.
Die zwei Neuerungen sind logische und sinnvolle Ergänzungen bzw. Änderungen gegenüber dem früheren Forschungsabkommen. Die bereits am 6. Juni 2002 beschlossene Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Vollbeteiligung der Schweiz an den sechsten EU-Rahmenprogrammen findet nun ihre folgerichtige Konsequenz in der Genehmigung des erneuerten bilateralen Forschungsabkommens. Die WBK stimmte daher dem Bundesbeschluss einstimmig zu.
Nun zur Motion der WBK 04.3002, "Dringende Aufstockung des Verpflichtungskredites für die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz am sechsten Rahmenprogramm der EU": Wie bereits erwähnt, gab es an der Sitzung der WBK vor allem zum Thema der Finanzierung von Schweizer Beteiligungen an Projekten der sechsten EU-Rahmenprogramme, die 2003 von der Europäischen Kommission bewilligt worden waren, viele offene Fragen. Dieses Thema beschäftigt die Schweizer Forscher zurzeit stark, da sie ihre Teilnahme an den bereits durch die EU bewilligten Projekten gefährdet sehen. Schweizer Partner in diesen Projekten werden noch durch das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft in der bisherigen Art und Weise der projektweisen Finanzierung unterstützt. Erst ab 2004 erfolgt die Finanzierung direkt durch Brüssel.
Wir haben am 6. Juni 2002 für die Finanzierung der Vollbeteiligung der Schweiz an den Forschungsrahmenprogrammen der EU in den Jahren 2003 bis 2006 einen Verpflichtungskredit bewilligt, wie erwähnt in der Höhe von 835 Millionen Franken. Da diese Assoziierung erst auf den 1. Januar 2004 zustande kam, wurde mit dem Nachtrag 2003 der Kredit um 62 Millionen Franken gekürzt. Das ist die Differenz zwischen dem Beitrag, den die Schweiz für die Vollbeteiligung hätte entrichten müssen, und dem erwarteten Beitrag für die projektweise Beteiligung.
Es hat sich nun gezeigt, dass der verbliebene Betrag von rund 140 Millionen Franken für die projektweise Beteiligung zu tief veranschlagt worden ist. Eine hohe Beteiligung und eine hohe Erfolgsquote der Schweizer Projektteilnehmer sowie eine gewichtigere Rolle vieler Schweizer Partner in ihren Projektkonsortien mit entsprechend grösseren Budgetanteilen führen zu einem höheren Beitrag als erwartet. Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft schätzt auf der Basis der bis heute aus den verschiedenen Teilprogrammen vorliegenden Daten, dass aufgrund der bisherigen Ausschreibungen der sechsten EU-Rahmenprogramme bis Ende 2003 Schweizer Projektbeteiligungen im Umfang von über 180 Millionen Franken zur Förderung empfohlen worden sind. Die Beiträge an diese Projekte sind durch die Schweiz zu finanzieren. Dies bedeutet, dass das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft Anträge in der Höhe von rund 180 Millionen Franken erwartet. Der Verpflichtungskredit, der für Projekte aus dem Jahr 2003 noch zur Verfügung steht, beträgt aber, wie gesagt, nur rund 140 Millionen Franken. [PAGE 297]
Aus diesem Grund werden die beim Bundesamt für Bildung und Wissenschaft eingereichten Finanzierungsgesuche erstens um etwa einen Drittel gekürzt und zweitens zurzeit nur für die Dauer von 28 Monaten bewilligt. Die Mehrheit der Projekte dauert aber durchschnittlich vier Jahre. Dies bedeutet, dass Schweizer Forscherinnen und Forscher gegenüber ihren europäischen Partnern nicht mehr als verlässlich auftreten können, da die Finanzierung ihrer Projekte zurzeit nicht für die ganze Projektdauer gesichert ist. Das Vertrauen unserer Forscherinnen und Forscher in den Bund ist erschüttert. Es geht nun darum, dieses Vertrauen wiederherzustellen.
Aus diesem Grund hat die WBK eine Motion eingereicht. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament die Erhöhung des Verpflichtungskredites für die Schweizer Beteiligung an den sechsten EU-Rahmenprogrammen um die fehlenden 40 Millionen Franken vorzuschlagen. Dabei könnte die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Projekten der sechsten EU-Rahmenprogramme, die im Jahre 2003 bewilligt wurden, weitgehend sichergestellt werden.
Der Bundesrat lehnt nun die Motion der WBK ab und ist bereit, eine Aufstockung des Voranschlagskredites 2004 um 22 Millionen Franken vorzunehmen. Die WBK hat am letzten Dienstag diese neue Ausgangssituation diskutiert. Sie stellt fest, dass die finanzielle Situation sehr verwirrend ist. Die Schweiz droht zu einem sehr unzuverlässigen Partner zu werden.
Die WBK war daher mit 16 zu 6 Stimmen erneut der Meinung, diese Motion sei dem Bundesrat zu überweisen. Sie will damit ein klares Zeichen für die Forschung und die Forschenden in der Schweiz setzen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.