Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2004-03-11
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-11
Wortprotokoll
Wir biegen jetzt in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat in die Schlussrunde des Kapitels Sanierungsmassnahmen ein. Gesamthaft kann man feststellen, dass gegenüber dem, was der Bundesrat den Versicherten, unter ihnen Rentnerinnen und Rentner, ursprünglich zumuten wollte, die Formulierungen inzwischen doch schon sehr viel vernünftiger lauten und mit Blick auf die [PAGE 294] Ziele der beruflichen Vorsorge besser ausgestaltet sind. Namentlich besteht bei den Rentnerinnen- und Rentnerbeiträgen keine Differenz mehr.
Bezüglich der Differenz, die beim Mindestzinssatz besteht, möchte ich Sie im Namen der SP-Fraktion einladen, ebenfalls der Mehrheit zu folgen. Es geht bei dieser Bestimmung darum - wie die Kommissionssprecher erläutert haben -, dafür zu sorgen, dass das verfassungsmässige Leistungsziel der beruflichen Vorsorge bei den Erwerbstätigen gewährleistet werden kann. Es kann nicht angehen, mit dieser Sanierungsvorlage dieses Leistungsziel zu beeinträchtigen. Bei allen Relativierungen, die durch den Ständerat vorgenommen worden sind: Mit seiner Bestimmung würde das Leistungsziel beeinträchtigt. Es ist wichtig, dass die berufliche Vorsorge ihre Rolle als zweite Säule, wie es in der Verfassung vorgeschrieben ist, auch in Zukunft einhalten kann.
Noch einmal muss daran erinnert werden, dass die Sanierungsmassnahme beim Mindestzins auch insoweit schwerwiegend ist, als die Arbeitgeber hier nicht mit einbezogen werden. Diese Massnahme geht ausschliesslich zulasten der Beschäftigten.
Das vielleicht wichtigste Argument mit Blick auf die Verhältnismässigkeit dieser Massnahme ist schliesslich der Umstand, dass der Mindestzins nach den Beschlüssen, nach den Debatten, die wir hier hatten, ausserordentlich vorsichtig angesetzt wird. Er ist, mit Blick auf die Lage der Pensionskassen, tief angesetzt worden. Wenn es aber so ist, dass der Mindestzins bereits ein derart tiefes Niveau hat - mit Blick auf die Lage der Pensionskassen, um ihnen Zeit zu geben, sich zu erholen -, dann kann es nicht angehen, dass dieser Zins bei einzelnen Kassen noch unterschritten wird.
Ich möchte Sie deshalb einladen, in erster Linie der Fassung der Mehrheit zu folgen, dann - wenn die Mehrheit wider Erwarten nicht Mehrheit bleiben sollte - eventuell dem Antrag Borer, nicht aber dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.