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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-15

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-15

Wortprotokoll

Nach Artikel 36c des Luftfahrtgesetzes erlässt der Flughafenhalter das Betriebsreglement. Darin sind unter anderem die An- und Abflugverfahren festgehalten. Das Bazl genehmigt diese Verfahren im Rahmen der Genehmigung von Änderungen des Betriebsreglementes. Skyguide ist, nachdem der Flughafen mögliche Anflugvarianten erarbeitet hat, verantwortlich für die Konzeption der auf die gekrümmten Nordanflüge angepassten [PAGE 315] Verkehrsströme und Warteräume und muss die möglichen Kapazitäten eines solchen Systems klären.

Der Bundesrat hat zwar alles Interesse daran, dass für den Flughafen Zürich und für die Zukunft ein tragfähiges An- und Abflugsystem gefunden wird. Er kann aber weder das Verfahren des gekröpften Nordanflugs anordnen, noch kann er Unique zur Einreichung eines entsprechenden Gesuches verpflichten. Das Bazl hat im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Unterstützung bei der Erarbeitung des Gesuches bereits zugesagt. Ich beantworte übrigens beide Fragen, jene von Herrn Vischer und jene von Herrn Fehr Mario.

Der gekröpfte Anflug stellt kein von der Icao vorgegebenes Verfahren dar, und es bestehen keine Standards. Das Projekt ist Schritt für Schritt voranzutreiben. Während dieser Jahre dauernden Arbeiten können sich prinzipiell in jeder Phase Umstände ergeben, die zum Abbruch des Projektes führen. Die Planungsarbeiten für gekrümmte Nordanflüge laufen seit einigen Monaten. Unique hat im Oktober 2003 einem externen Expertenbüro den Auftrag zur Erarbeitung möglicher Verfahren gegeben. Erste Ergebnisse liegen vor. Zwei Anflugvarianten werden als weiter prüfenswert beurteilt. Ein konkreter Vorgehensvorschlag mit Zeitplänen und Verantwortlichkeiten wird von den Entscheidungsträgern in den nächsten Tagen und Wochen verabschiedet und gemeinsam kommuniziert werden.