Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-15
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-15
Wortprotokoll
Zum Formalen: Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, eine Regelung nicht in einem neuen Gesetzesartikel, sondern in den Übergangsbestimmungen zum Gesetz festzulegen. Damit bin ich einverstanden. Wir schaffen hier ja in der Tat Übergangsrecht. Es geht ja darum, wie wir den Ausgleich der kalten Progression beim Übergang von der bestehenden in die neue Steuerordnung regeln wollen. Das ist und bleibt hoffentlich ein einmaliger Akt. Damit können wir uns diesem formalen Vorgehen anschliessen.
Zum Inhalt: Selbstverständlich bleibe ich dabei, dass die bundesrätliche Vorlage Klarheit schafft, dass es eine Vorlage ist, welche Antworten gibt, welche auch im Hinblick auf die heikle Problematik zwischen Tarif und Abzügen und den damit festgelegten Belastungsunterschieden klar ist. Dieses Erfordernis erfüllt der Antrag der Kommissionsmehrheit auch, aber eigentlich erst, nachdem er von Herrn Baader noch verbal präzisiert wurde. Das ist ein Punkt, den man durchaus noch anschauen sollte.
An sich entspricht die Fassung der Mehrheit in etwa der bundesrätlichen. Auch der Bundesrat will ja die Teuerung vom 1. Januar 1996 bis Ende 2004 auf dem neuen Tarif, auf den neuen Abzügen und auch auf dem Kinderabzug voll ausgleichen, und zwar mit Wirkung ab der Steuerperiode 2007. Diese Wirkung ab 2007 ist etwa gleichzusetzen mit dem, was passiert wäre, wenn kein Steuerpaket beschlossen worden wäre. Man hätte nämlich dann 2007 auch diese Lösung gehabt.
Zu den Minderheiten: Der Antrag der Minderheit I (Rey) ist eine konsequente Lösung. Er ist eine Alternative, sowohl zum Antrag des Bundesrates wie zum Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission. Herr Rey möchte unter dem Strich - um das auf den Punkt zu bringen - die kalte Progression nicht ausgleichen; er möchte aber mit neuem Rhythmus im Jahr 2003 den Zähler wieder auf null stellen. Damit ist auch das eine an sich klare Lösung, aber es ist selbstverständlich nicht die, die eben dem verfassungsmässigen Auftrag zum Ausgleich der Teuerung entspricht.
Der Antrag der Minderheit II (Recordon) ist eine offene Lösung, also ein offener Antrag. Hier wäre über die Tarife und über die Abzüge noch Klarheit zu schaffen. Das beinhaltet der Antrag der Minderheit II nicht, und daher würde ich Ihnen empfehlen, den Antrag der Minderheit II nicht zu unterstützen.
Der Antrag der Minderheit III (Fässler) ist nahe bei der Lösung der Kommission, die insofern umfassender ist, als sie sagt, es gehe um die Anpassung der Tarifstufen und der Abzüge. Frau Fässler redet von Tarifstufen und vom Kinderabzug auf der Basis des bis anhin gültigen Betrages, und da liegt der Unterschied.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen selbstverständlich, den Antrag des Bundesrates zu unterstützen. Wenn nicht, dann könnten wir am ehesten mit dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission weiterarbeiten.