Wäfler Markus · Nationalrat · 2004-03-16
Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-16
Wortprotokoll
Die EVP/EDU-Fraktion teilt grundsätzlich die Bedenken und die Besorgnis der Interpellanten betreffend die EU-Zollmassnahmen gegenüber unserem Land. Unsere Fraktion warnt jedoch vor vorschnellen Aktivitäten und Massnahmen, welche die Wahrnehmung der berechtigten Interessen unseres Landes kontraproduktiv beeinflussen könnten. Wir unterstützen deshalb die Absicht des Bundesrates, raschen, direkten Lösungen mit der EU und den betreffenden Handelspartnern Vorrang zu geben, aber gleichzeitig zu überprüfen, ob WTO-Recht verletzt wurde.
Als sachdienlich betrachtet die EVP/EDU-Fraktion zudem eine Koordination des Vorgehens mit anderen betroffenen Nicht-EWR-Staaten. Wir begrüssen in den Stellungnahmen des Bundesrates die Feststellungen, dass er die diesbezüglichen Änderungen der Rechtspraxis der EU sowie die angekündigten Massnahmen als für unser Land inakzeptabel betrachtet und bereit ist, die Interessen der Schweizer Wirtschaft gegenüber der EU offensiv zu vertreten. Wir unterstützen den Bundesrat in seiner Absicht, darauf zu bestehen, dass die geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der Freihandelsabkommen bedingungslos eingehalten werden; und wir unterstützen ihn auch darin, dass er die Verknüpfung mit den noch laufenden Verhandlungen über die "Bilateralen II" und deren Dossiers ablehnt.
Die EVP/EDU-Fraktion ist der Ansicht, dass in dieser Angelegenheit mit allen EU-Nachbarländern - Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich - entsprechend koordinierte bilaterale Kontakte gepflegt werden müssen, um unsere legitimen Landesinteressen entschlossen zu vertreten und allfällige Probleme rechtzeitig zu erkennen. Retorsionsmassnahmen der Schweiz gegenüber der EU betrachten wir im jetzigen Zeitpunkt als mittel- und langfristig eher kontraproduktiv für die Interessen unseres Landes. Es ist unseres Erachtens jedoch zu prüfen, ob das Beharren auf einer Verknüpfung aller Dossiers der "Bilateralen II" bei Abschluss und Inkraftsetzung den langfristigen Interessen der Schweiz dient. Unser Land hat diese Art von Verknüpfung der Dossiers vonseiten der EU bei den "Bilateralen I" als nicht gerade freundliche Geste der EU verstanden.