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Hess Peter · Nationalrat · 1999-12-14

Hess Peter · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-14

Wortprotokoll

Ein zweiter Punkt: Beim VBS werden wir bei der "Armee XXI" eine erhebliche Herabsetzung des Dienstleistungsalters sehen. Diese Herabsetzung des Dienstleistungsalters wird vor allem für die Mitglieder des höheren Kaders eine markante Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen zivilen und militärischen Berufen - vor allem Instruktorenberufen - erforderlich machen. Es ist uns in der Finanzkommission dargelegt worden, dass die diesbezüglich erforderlichen Massnahmen in Bearbeitung sind. Mir persönlich scheint, dass das Tempo der rasanten Entwicklung - auch in der Militärplanung - noch nicht angepasst ist.

Es geht mir vor allem darum, darauf hinzuweisen, dass wir bei der "Armee XXI" - mindestens im Normalfall - keine vorzeitigen Pensionierungen von Mitgliedern des höheren Kaders, die durch hohe Abgangsentschädigungen entlöhnt werden, mehr dulden können. Es muss der Normalfall werden, dass solche Kadermitglieder im Alter von 50, 55 Jahren wieder Positionen in der Privatwirtschaft oder als Selbstständigerwerbende suchen.

In diesem Zusammenhang ist für mich auch die Lösung, die der Bundesrat offenbar im Fall Regli getroffen hat, inakzeptabel. Da gibt es keine Entschuldigung, kein Pardon. Herr Regli ist ein Kadermitglied unserer Armee mit guten Qualifikationen; er sollte im Alter von 55 Jahren meines Erachtens eine adäquate Beschäftigung finden. Es ist daher nicht hinzunehmen, dass man sich von ihm löst und dass er im Rahmen eines vorzeitigen Rücktrittes mit einer Zahlung in Millionenhöhe verabschiedet wird.

Im Personalbereich ist festzustellen, dass die Auslagerung des ETH-Bereiches den Vergleich der Ausgaben von heute mit denjenigen früherer Jahre erschwert. Eine Ausgabe von rund 890 Millionen Franken wird damit der Beaufsichtigung durch die Finanzkommission entzogen. Aber trotz dieser Auslagerung stellen wir fest, dass der Personalaufwand im nächsten Jahr wieder um rund 130 Millionen Franken oder 3,4 Prozent zunehmen wird. Zum Teil werden neue Aufgaben übernommen: Aufstocken im Bereich Asyl, im Bereich Mehrwertsteuerverwaltung. Es sind aber auch 31 Millionen Franken für personalpolitische Massnahmen eingesetzt: ein Prozent Teuerungsausgleich; für die positive Leistungskomponente ist ein definitiver Betrag von 15 Millionen Franken eingestellt.

Im Budget nicht eingestellt ist ein Betrag von rund 4 Millionen Franken für die Aufhebung des Kaderlohnopfers. Ich persönlich und auch die CVP-Fraktion sind für die Aufhebung des Kaderlohnopfers. Wir meinen, dass man hier ein Zeichen setzen kann, wenn sich die Budgetsituation etwas besser präsentiert. Wir könnten vielleicht später wieder einmal auf eine solche Massnahme zurückgreifen, wenn wir wieder in einer schwierigeren Situation wären. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass dieser Betrag von 4 Millionen Franken unbedingt beim vorgesehenen Personalaufwand untergebracht werden muss.

Zum Ausblick auf das Budgetjahr 2001: Auf Seite 3 der Botschaft steht: "Um das 'Haushaltziel 2001' zu erreichen, müssen an den bestehenden Aufgaben noch Abstriche in der Grössenordnung von rund 500 Millionen vorgenommen werden." Nun hören wir von Herrn Bundesrat Villiger in den neuesten Verlautbarungen, dass sich dieses Problem nicht mehr so präsentiere, wie in der Botschaft dargestellt. Es ist aber nicht so, dass die Ausgabenbereinigungen vorgenommen worden wären, sondern die Zahlen beruhen auf einer Schätzung der verbesserten Wirtschaftslage. Hier muss ich ganz klar Folgendes sagen: Wir sind nicht bereit - wir werden bei der nächsten Budgetberatung darauf zurückkommen -, jetzt einfach hinzunehmen, dass dank einer besseren Wirtschaftslage auch Ausgabenkürzungen, die man ursprünglich für notwendig gehalten hat, auf die Seite gestellt werden. Ich bitte den Bundesrat schon heute, noch einmal über die Bücher zu gehen und sich von der guten Wirtschaftslage nicht dazu verleiten zu lassen, mit der Disziplin freizügiger umzugehen.