Baader Caspar · Nationalrat · 2004-03-17
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-17
Wortprotokoll
Namens der WAK des Nationalrates beantrage ich Ihnen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Die WAK hat das mit 14 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen gemacht. Warum?
Die Lösung des Ständerates liegt an sich sehr nahe bei derjenigen des Nationalrates. Auch der Ständerat geht von der Idee des vollen Ausgleiches aus. Auch er hat die Regelung, wie wir das in diesem Rat getan haben, in eine Übergangsbestimmung aufgenommen. Und er hat die Prinzipien, die der Nationalrat festgelegt hat, übernommen, aber klarer formuliert. Wir waren ja der Auffassung, das liege in der Kompetenz des Bundesrates und es gehe darum, zuhanden der Materialien zu erklären, wie diese kalte Progression ausgeglichen werden soll. Der Ständerat hat die Lösung gewählt, die Art und Weise dieses Ausgleiches im Gesetz in dieser Übergangsbestimmung zu präzisieren. Dagegen ist aus der Sicht der Kommission nichts einzuwenden.
Es gibt damit keine inhaltliche Änderung gegenüber dem Steuerpaket, weil die Anpassung erst dann erfolgt, wenn die Teuerung die 7-Prozent-Limite erreicht. Und es gibt auch keine Änderung gegenüber dem nationalrätlichen Beschluss.
Es erfolgt eine Präzisierung beim Abzug für die Alleinstehenden. Und diese Korrektur ist richtig. Für diesen Abzug von 11 000 Franken wird die Teuerung voll ausgeglichen, weil er das Korrektiv ist zum neu eingeführten einheitlichen Tarif. Vorher hatten wir ja zwei Tarife, für die Ehepaare und für die Alleinstehenden, neu haben wir nur noch einen Tarif. Der Ständerat hat diesen Abzug von 11 000 Franken, diesen Haushaltabzug, ebenfalls voll indexiert.
Die Auswirkungen dieses Ausgleiches der kalten Progression, wie er jetzt vorliegt, auf die Bundeskasse sind folgende: Ab dem Jahr 2008 wird mit einem Minderertrag von 182 Millionen Franken gerechnet, ab dem Jahr 2009 mit einem solchen von 815 Millionen Franken. Hiezu ist aber zu sagen, dass so oder so gemäss Verfassung und gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer diese kalte Progression ab dem Jahr 2007 bzw. mit Wirkung auf die Bundeskasse ab dem Jahr 2008 hätte ausgeglichen werden müssen.
Sollte die Teuerung bereits im Jahr 2004 die 7-Prozent-Grenze erreichen, müsste dieser Ausgleich auch aufgrund des bisherigen Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer bereits per 1. Januar 2006 in Kraft treten. Das hätte die Konsequenz, dass die finanziellen Auswirkungen bereits im Jahr 2007 anfallen würden. In der Kommission wurde auch festgehalten, dass die Teuerung per Ende Dezember zu berechnen ist und dass allfällige Schwankungen während des Jahres keine Rolle spielen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, jetzt der Lösung des Ständerates zuzustimmen.