Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2004-03-17
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen namens der SP-Fraktion genau dasselbe wie bereits die freisinnige Vorrednerin und der freisinnige Vorredner, nämlich dem Antrag der SGK zu folgen. Es handelt sich wohlgemerkt um ein Anliegen, das gleichzeitig im Interesse der Arbeitgeber wie auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt.
Weshalb haben wir heute diesen wie ein Monstrum ausgestalteten Antrag der WAK auf der Fahne? Es handelt sich um ein gesetzgeberisches Versehen - muss man fast sagen -, einen Vorschlag der Verwaltung, der in letzter Sekunde beschlossen worden war, der aufgrund eines Antrages von unserer Seite entwickelt worden war. Es war ein Antrag, der genau so lautete wie jetzt der Antrag der SGK, ein Antrag, der versuchte, die Wahlfreiheit der Firmen und der Belegschaft in Bezug auf die Gewährleistung der beruflichen Vorsorge zu erweitern statt einzuengen. Bereits der Bundesrat hatte ja mit seinem Antrag, der dann vom Ständerat übernommen wurde, eine Ausweitung der Wahlmöglichkeiten vorgeschlagen.
Wenn die Fassung der WAK übernommen würde, würde der Antrag des Bundesrates, der ja bereits eine gewisse Marktöffnung bedeutet, sogar noch eingeengt und wieder rückgängig gemacht. Wir müssen hier mit dieser Gesetzgebung dafür sorgen, dass die Regeln der beruflichen Vorsorge gelten, soweit die Versicherungsunternehmen die berufliche Vorsorge betreiben; darüber werden wir später noch sprechen können. Bei dieser Bestimmung geht es darum, dass auch die autonomen Einrichtungen gestärkt werden, dass sie nicht Firmen den Anschluss verweigern müssen, die nicht gerade zur Branche gehören.
Wir müssen jetzt vor allem auch vermeiden, dass die von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften gemeinsam beschlossene Auffangeinrichtung für Selbstständige nun neu auch noch als Versicherungseinrichtung behandelt wird. Das kann nicht der Sinn dieses Gesetzes sein. Das hat niemand so gewollt, es würde dem zuwiderlaufen, was von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einvernehmlich beschlossen und auch vom Bundesrat so abgesegnet wurde.
In diesem Sinne kann nach diesem nicht durchdachten Antrag der WAK die Lage nur korrigiert werden, indem man dem Antrag der SGK, vorgetragen durch Frau Egerszegi im Namen der SGK, zustimmt.