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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-03-17

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat schränkt ja den Kreis der möglichen Kontrollstellen schon ziemlich stark ein, indem er eben eine Anerkennung durch die Aufsichtsbehörden verlangt. Ich spreche jetzt zu beiden Minderheitsanträgen. Der Minderheitsantrag Recordon will die Zahl der möglichen Kontrollstellen noch weiter reduzieren, indem er der Aufsichtsbehörde sogar den Auftrag gibt, [PAGE 391] zu bestimmen, welche Kontrollstelle aktiv werden soll. Stellen Sie sich einmal den Extremfall vor: Die Aufsichtsbehörde bestimmt für alle Gesellschaften in einem Jahr die gleiche Kontrollstelle. Das wäre ja gar nicht durchführbar. Ich finde, es wäre ein starker Eingriff, denn die Kontrollstellen werden doch bei kotierten Unternehmen von den Aktionären gewählt.

Auch die Befristung auf drei Jahre wäre ein sehr starker Eingriff. Es ist eben nicht so, dass die Kontrollstelle nur bis zum Ende des Kalenderjahres arbeitet. Im Normalfall findet ja der Jahresabschluss erst später statt. Drei Jahre sind also bei so komplexen Gesellschaften eindeutig zu kurz. Es ist tatsächlich so, dass die Kontrollstellen oft zwei, drei Jahre Einarbeitungszeit benötigen; vergessen Sie nicht die Übergangszeiten, die für die Unternehmen immer eine sehr hohe Belastung sind, weil ja die neue Kontrollstelle eingearbeitet werden muss. Deshalb lehnen wir diese Befristung ab. Wir sind allerdings in der Kommission auch der Meinung, dass im Revisionsrecht einiges geregelt werden muss, aber wir möchten das jetzt nicht im Versicherungsaufsichtsgesetz machen, sondern eben dann umfassend im Revisionsgesetz.

Das betrifft auch den Antrag der Minderheit Strahm. Selbst ich teile die Meinung, dass es bei der Mandatsvergabe gewisse Grauzonen gibt. Man ist als Kontrollstelle schon durch das eigentliche Kontrollstellenmandat abhängig, weil das ja auch honoriert wird. Aber hier gibt es tatsächlich sehr viele Abgrenzungsprobleme, und es wäre vermessen, das jetzt in dieser Vorlage regeln zu wollen. Ich denke hier beispielsweise an Übernahmen oder Ähnliches, wo die Kontrollstelle eine Due-Diligence-Prüfung des zu übernehmenden Unternehmens macht, damit das nach den gleichen Rechnungslegungsgrundsätzen erfolgt wie beim Stammunternehmen.

Wir sind auch hier der Meinung, dass das im Revisionsrecht und nicht an dieser Stelle geregelt werden muss.

Gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Wenn ich die Berichte der Versicherungen der letzten Jahre anschaue, so muss ich doch feststellen, dass sogar renommierte Kontrollstellen grosse, rein rechnerische Fehler nicht entdeckt haben. Solche Pannen wären auch mit einem Wechsel der Kontrollstelle nicht verhindert worden. Auch ein Verbot weiterer Mandate hätte solche Fehler nicht verhindert. Es wäre mir lieber, die Revisoren wären gut ausgebildet und würden solche Fehler entdecken.

Die Kommission beantragt Ihnen, beide Minderheitsanträge abzulehnen.