Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-03-17
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-17
Wortprotokoll
Die vom Bundesrat getroffene Lösung stellt nach Ansicht der Kommissionsmehrheit eine wirkungsvolle Lösung dar, denn sie stellt eine unangefochtene Überwachung des technischen Geschäftes durch den Aktuar sicher. Dieser Aktuar muss regelmässig der Geschäftsleitung Bericht erstatten und Massnahmen vorschlagen. Die Aufsichtsbehörde hat ein Recht auf Einsicht in diesen Bericht. Der Aktuar ist nicht zu verwechseln mit der internen Kontrollstelle, mit der externen Kontrollstelle oder mit der staatlichen Aufsicht. Wenn wir hier jetzt ein gestaffeltes Meldeverfahren einführen, greifen wir teilweise auch in die Geschäftspolitik eines Unternehmens ein. Selbst wenn gewisse Risiken durch die Prämien nicht abgedeckt werden, kann es eine Geschäftsleitung aus geschäftspolitischen Gründen als opportun erachten, temporär mit kleinen Verlusten zu arbeiten, um beispielsweise Marktanteile zu gewinnen, um später mit einem grösseren Marktanteil profitabler arbeiten zu können.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen deshalb, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen.
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